F: Eine Zwangsenteignung erfolgt im Eigentum und nicht im Besitz. Die jP hat jeder im Besitz, wenn er einen PA hat. Eigentümer der Wertpapierobligation PA ist der Bund als Erschaffer. Wer mit der jP Verträge eingeht oder sich mit ihr identifizierg, haftet auch für den Besitz der jP. Bedeutet das verkürzt und mal ganz vereinfacht dargestellt: Wer als Rechteträger auftritt, dem darf nicht ans Eigentum?
A: Die jur. Person hat nur Besitz! Wenn also der (Bund???) Eigentümer der erschaffenen Person ist, dann hätte der (Bund???) nur Besitz. Die Okkupationsverwaltung Bundesrepublik agiert also nur im Besitz und nicht im Eigentum. Ein Blick ins GG Art. 73 Abs. 1 / 2 in Verbindung mit dem Ausfertigungsdatum des StAG klärt auf, wer der Bund ist.
F: Ist da was dran an folgender Schreibweise: Straßennamen mit"ß" oder Strassennamen mit "ss"?? (also z.B. Baumstrasse 28 oder Baumstraße 28) Ich las gerade, dass eine derartige Unterscheidung für die Zustelladresse bei Vorladungen von Gerichten eine große Rolle spielen würde... Tatsächlich?
A: Das können Sie halten wie ein Dachdecker! Vielleicht nicht ganz so hoch. Der Rest ist egal.
F: Danke für die schnelle Antwort bezüglich der Frage nach EStA-Daten ist gleich Schreibweise auf dem Ausweis. Dies führt uns natürlich zu einer weiteren sehr interessanten Frage: Die Buben und Mädels, die den Ausweis (und auch EStA-R) auf Max MUSTERMANN ausgestellt bekommen haben, somit wohl (wahrscheinlich) alle jenen Welche, die vor dem 28.08.2007 (aufgrund des bis dahin fehlenden Zusatzes im § 3 StAG (2) "..... als so zwölf Jahre behandelt......, und mit PERSO und REISEPASS auch als so behandelt....) das "Beamtenspielchen" lauf § 7 BeamtStG und ähnliches "gesetzestreu" mitspielen wollten, in welchem Rechtskreis ganz explizit ganz genau befinden sich diese ? Ist dies dann wohl ein "gemischter" Rechtskreis, bestehend aus Schnittmengen von mehreren Rechtskreisen ? Denn die lieben Beamtenanwärter, die damals mitspielen wollten, werden ja wohl kaum eine Ableitung 1913 gefahren haben können, denn dann wären diese mit Staatsangehörigkeitsausweis und EStA-R auf "Max Mustermann" sofort aus dem Rechtskreise draußen, in dem diese ja eigentlich ihre Zukunft planten...! Und die Befugnis der BRD/Bund - Geschäftsherren (oder wie dieses Rechtskonstrukt nun aktuell wirklich ganz genau heißt) erlaubt diesen ja auschließlich die Herausgabe/Emitierung von reinen juristischen PERSON ala MUSTERMANN MAX. Die unverdeckte/unüberlagerte (ohne den Herr(n) oder Frau) Verwendung von "Max Mustermann" im Rechtsverkehr der BRD/Bund für z.B. die Herauspressung von rechtswidriger "GEWERBESTEUER" ist ja auch nur ein Taschenspielertrick, da ja in diesem Falle mit "Max Mustermann" ein/der Sachname als solcher gemeint ist, und nicht die wirkliche reinrassige natürliche Person sich ergebend aus § 1 BGB. Und ein solches "Mischwesen" ala Max MUSTERMANN ist mir im Verkehr mit BRD/Bund-Stellen und -Bewahrern noch nicht zu Gesicht gekommen, deshalb auch die Frage nach deren betretbaren Rechtskreise(n).......
A: Oh da ist noch einiges Durcheinander. Das meiste lässt sich hier auch nicht beantworten. Vielleicht bekommen Sie bis zum Besuch bei uns heraus, wer der Bund ist. BRD/Bund passt nicht!!!
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22.08.2022
Mensch Hans jürgen
F: Hallo,
Habt ihr ein Mittel, wie man sich gegen Schufa oder ähnliche Organisationen wehren kann?ich glaube, mal so etwas hier gesehen zu haben, kann es aber nicht mehr finden.
A: Das ist schwierig, da die SCHUFA nur mit jur. Personen arbeitet! Das setzt tiefes Wissen voraus und nicht jeder Versuch führt zum Erfolg.
F: Hallo liebes Team,zu Reiner vom 17.08.22.Habe letztens erst Antwort von FINANZAMT bekommen als ich sie mit PAuswV §28 konfrontiert habe, zwecks der Speicherung der Daten der nat.Person, welche bei Ihnen mit Name nachweislich durch Sie selber gespeichert ist .Deren Antwort bezog sich ausweichend auf eine Petition des Bundestages vom 27.01.2017 zu Paragraph 5 Personalausweisgesetz,wonach deren Aussage nach eine nat. Person auch mit Name der Vereinfachung halber gespeichert werden kann.Da sollten die mal in ihre AO §139b (3) 3 schauen.
A: Ja genau, eine Petition als Gesetz! Das zeigt deutlich wo wir hingekommen ist. Aber dieses Erklärungsmodell schafft es in die Top Ten!
F: Meine Mutter hat ihren gelben Schein in 2015 erhalten und ist laut abgefragter Bestätigung der Behörde korrekt im ESTA- Register lt. RuStaG hinterlegt. Leider hat sie momenten ihren gelben Schein irgenwo verlegt. Ist es dann aus eurer Sicht ratsam, einen neuen gelben Schein zu beantragen? Oder sollten wir lieber keine schlafenden Hunde wecken? Vielen Dank für eine Antwort. P.
A: Ein neuer Staatsangehörigkeitsausweis ist nur mit einem Neuantrag möglich. Dort wird der Zeitraum von Erstausstellung bis Neuantrag geprüft. Ob der GS jetzt benötigt wird, kann nur Ihre Mutter entscheiden. Bis jetzt wurde er ja nicht benötigt.
F: Gott zum Gruße,
ich würde meine Frage bzw. Ihre vom 16.8. nochmal in etwas anderer Weise aufgreifen:
Vohandene private Geld- und/oder Sachmittel sind also der natürlichen als auch der juristischen Person zugeornet weil damit auch jeweils für die andere Person gehaftet wird?!
Beispiel: Ein ALG2 Antrag richtet sich an die natürliche Person mit Familienname - es soll deren Vermögen offengelegt werden!
Ehrlich gesagt kann hier überhaupt keinen Unterschied zwischen beiden erkennen - genausogut kann sich der ALG2 Antrag an die juristische mit Namen wenden.
Eigentlich sind juristische Personen Gbr , GmbH usw.
Was soll der Name ohne Anmeldung einer "richtigen" juristischen Person also sein? Wo soll ich da suchen?
A: Das ist ein heilloses Durcheinander. Das ist hier auch nicht zu klären. Es sind auch alle Informationen dazu auf der Seite. Anfangen kann man in PAuswV §28 Abs. 1/1 und im HGB §17. Dann wird man sehr schnell feststellen wie der Hase hier läuft und der Weg von der natürlichen zu juristischen Person funktioniert. Eine nat. Person wird im Antrag vermutet bis der Antragsteller sich als jur. Person identifiziert(gleich macht). Die passiert in der Regel schon mit der Unterschrift unter dem Antrag. Aber spätestens mit der anmahne der Post vom Jobcenter für die jur. Person nach der Antragstellung.
F: Hallo liebes GS Team,könnt Ihr mir bitte erläutern wie das mit der Antwort vor zwei Tagen mit den Unbefugten und den Befugten gemeint ist.Danke LG
A: Rhetorische Frage, gibt es für Ihre Willenserklärung in der Okkupationsverwaltung ein Formular? Sollten Sie keins finden, kann es einfach daran liegen, dass Zuständigkeiten nicht gegeben sind. Anzeichen dafür könnte die fehlende Reaktion Ihrer Verwaltung sein. Mit etwas Glück landen Ihre Schreiben nur im der Ablage P.
F: Hallo zusammen, meine Mutter hat ihren gelben Schein. Jedoch hat sie aus Angst vor dem angedrohten Bußgeld per Formular die Daten ihrer Immobilie für Zensus gemeldet. Hat sie damit autmatisch einer eventuellen Zwangsenteignung mit ihrer Unterschrift zugestimmt? Oder kann man in diesem Fall nachträglich die Meldung an Zensus widerrufen? Vielen Dank für eure Antwort.
A: Der Fehler ist doch schon mit der Eintragung in Grundbuch geschehen. Eine Zwangsenteignung kann auch nur im Eigentum und nicht im Besitz stattfinden. Souverän war das nicht und jetzt aber nicht mehr zu ändern.
F: Gott zum Gruße,
wißt Ihr warum es Privatinsolvenz heißt und mit privaten mitteln gehaftet werden soll, obwohl nur die juristische Person insolvent gehen kann - oder ist die natürliche auch geschäftsfähig?
A: Natürlich ist die nat. Person geschäftsfähig aber nicht in der Bundesrepublik. Sämtliche Verträge laufen auf die jur. Person. Wer mit der jur. Person Verträge eingeht muß auch mit Vermögen(Besitz) der jur. Person haften. Geschäftsführend ohne Auftrag fällt mir zu dem Thema noch ein.
F: Hallo liebes GS Team,da ich mich weder bei der Gemeinde( Meldeamt) als auch beim Standesamt( meine Eltern haben die Geburt angezeigt)nie selber angemeldet habe,habe ich durch meine Willenserklärung
Wohnsitznahme BGB7 beim Bürgermeister(3mal)u.Standesbeamten(3mal) innerhalb 21 Tagen per Zustellschreiben mitgeteilt.Hätte man die Willenserklärung öffentlich beglaubigen lassen müssen?
A: Unbefugte sind NICHT befugt Unfug zu treiben! DER BEFUGTE
F: Ungwöhnliche Frage: Laut Rüdiger Hoffmann hat man die unmittelbare Reichsangehörigkeit durch das Gsesetz unter Gerhart Schröder zum 1.8.1999 zerstört. Gemeint ist, laut Hoffmann, die Bundesstaatenangehörigkeit. Wieso sagt Hoffmann nicht die mittelbare Reichsangehörigkeit hat Schröder zerstört? Also jetzt gibt es schon widersprüche zwischen unmittelbare- und mittelbare Reichsangehörigkeit. Also ich kenne das so, daß die mittelbare in den Bundesstaaten das non plus ultar ist.
A: Eine mittelbare Reichsangehörigkeit kennt das RuStAG nicht! Das RuStAG kennt nur die Bundesstaatenangehörigkeit und die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Die GROSSE Frage, wie kommt Goldkettchen Gerhard an das Recht, für die Bundesstaaten tätig zu werden. Und wo ist die Abstimmung im Reichstag dazu? Wer hat also das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten handlungsfähig gemacht? Was aber noch interessanter ist, wo ist das Gesetzt von Goldkettchen Gerhart vom 1.8.1999 hin? Mit ein paar sitzenden Grundlagen kann man doch Rüdi überhaupt nicht ernst nehmen.
F: Hallo.dann bringt es ja auch nichts dort zu erscheinen...es sei denn man identifiziert sich mit der jur. Person..ich dachte das wäre im Falle des Sozialgerichtes anders. Mmmh.Menschen werden krank und dürfen Beiträge zahlen... aber die jur. Person wird als kranken versichert geführt..dann braucht man auch der Verhandlung nicht beizuwohnen da eh nach deren Recht, Lust oder Laune entschieden wird...das ist alles nicht tröstlich...in einem souveränen Staat wären die Ungerechtigkeiten nicht vorhanden...Beste Grüße
A: Diese Aussage gibt mein Kommentar nicht her! Vielleicht lesen Sie meinen Kommentar noch einmal und finden den richtigen Weg.
F: Hallo zusammen, es soll vor dem Sozialgericht eine Entscheidung gefällt werden, bezüglich Gleichstellung von gesetzlich und freiwillig gesetzlich Versicherten.Hierzu werde ich gefragt ob die mit oder Ohne Anwesenheit eines Vertreters oder meinerseits getroffen werden soll. Ist ein Sozialgericht staatlich eher nicht oder ? Kann ich hier als Mensch bzw. BS Angehörige, das recht auf hoheitliche Gericht fordern.Ich habe Bedenken wenn niemand vor Ort ist dass hier gegen die Gleichstellung von dem sicher nicht legitimierten Richter entschieden wird. Dies bedeutet dann allerdings finanzielle Nachteile und die möchte ich unbedingt vermeiden. Danke vorab für Eure Antwort...weiter so und viele Grüße
A: Wenn Sie etwas erreichen wollen, sollten Sie mit der Person erscheinen die eingeladen wurde. Es ist also sehr unwahrscheinlich das der Mensch eingeladen wurde. Dem fehlen alle Eigenschaften einer Person, kann also überhaupt nicht angeschrieben werden. Sich dort als Mensch hinzustellen, wäre das gleiche, wie durch Abwesenheit glänzen. In der Bundesrepublik sind nur die Namen Krankenversichert. Also bleibt Ihnen nur, den Personenstand vorher zu klären und die Verhandlung in ruhe angehen zu lassen. Dazu gehört auch die Personenfeststellung bei beginn der Verhandlung richtig zu machen.
F: Hallo zu der Frage von Reiner (26.7)meintet ihr mit dem Verhalten was den Vertrag ausgelöst hat das man sich beim Einwohnermeldeamt registrieren ließ oder wie kann man die Antwort verstehen?
A: Wir würden nicht sagen, das man SICH registrieren lassen hat. Sondern das man der jur. Person der Okkupationsverwaltung ein zu Hause gegeben hat. Aber genau das ist gemeint.
F: Hallo, gibs einen Ausweg aus der "Pflicht" Rundfunkbeiträge zu zahlen - ich schaue und höre es eh nicht - aber aus den T-Kanälen schwappen deren verzerrt dargestellte Berichte oft genug rüber?
Grüße
A: Es gibt immer einen Weg. Der hat aber nichts mit dem GS zu tun. Eher mit Ihrem verhalten, dass den Vertrag ausgelost hat.
F: Wenn ich den Gelben Schein habe und Regestriert bin ,habe ich die Möglichkeit von den GEZ und Grundsteuer befreit zu werden?
A: Ja, ABER dazu gehört Wissen. Es reicht nicht mit dem GS zu winken. Die Verträge die Sie mit der jur. Person abgeschlossen haben, müßen rückabgewickelt werden. Grundlage ist tiefes Wissen im Thema Mensch und Personen. Auf der Seite finden Sie über 12h Videomaterial dazu.
F: Ich habe da noch eine Frage: ist es richtig ,das, wenn ich ohne Ausweispapiere angetroffen werde, die POLIZEI das Recht hat mich mitzunehmen um meine Identität feststellen zu lassen? Oder gibt es da Voraussetzungen dafür?
A: Es gibt keine Mitführplicht für irgendwelche Ausweisdokumente. Das mitnehmen wäre wohl etwas Unverhältnismäßig.
F: Hallo zusammen, ich komme aus Bayern. Ich habe meinen Antrag mit allen Anlagen nach RuStaG 1913 eingereicht. Von meinem Landratsamt hebe ich nun die Aufforderung bekommen, dass ich noch die „Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses“ angeben muss. Laut Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 08.08.2018 (Az. 5 ZB 18.844). Ansonsten wird der Antrag abgelehnt. Wie könnte da eine Begründung ausschauen, dass der Antrag durchgeht!?
Vielen Dank schon mal!
F: Moin, wie schlage ich mich am Besten mit dem Zensus durch? Was muss ich da am besten machen? Danke schonmal im Voraus.
F: Moin moin
Mir ist nicht klar wie der gelbe Schein (RuStAG 1913) in Verbindung zur preussischen Verfassung von 1850 steht. Könnt Ihr mir hier weiterhelfen oder einen "link" hierzu empfehlen?
A: EGBGB Art. 5 Abs. 1, 2. Satz in Verbindung mit EGBGB Art. 50.
F: Bei uns auf dem Rathaus bekommt man Beglaubigte Abschriften für 12 €. Gebührenfrei für amtliche Zwecke, Rentenzwecke oder Nachlassgericht. Kann ich da einfach für amtliche Zwecke angeben, ohne dass ich näher erläutern muss für welche amtliche Zwecke? Oder fällt dieser Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht unter amtliche Zwecke?
Da unsere fünf Kinder ja erwachsen sind und jeder in einem anderen Kreis oder Bundesland wohnt, benötigt da jeder für seinen Antrag beglaubigte Abschriften der Vorfahren (hier Vater und Opa), das wären dann 5 x 5 plus die jeweils eigenen Geburtsurkunden usw.? Oder sollen sie besser warten, bis der Vater den Gelben Schein und die ESTA-Auskunft hat und sich dann auf diese Staatsangehörigkeit berufen. Viele Fragen. Im voraus vielen Dank für ihre Antwort.
A: Ja natürlich sind das Amtliche Zecke. Ob Sie das machen können, können wir Ihnen nicht beantworten. Das liegt nur an Ihnen.
F: Hallo, mein Mann und ich selbst können unsere Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1) ganz klar ableiten. Unterlagen von Vater und Opa haben wir alle beisammen. Kann es Probleme bereiten, dass wir selbst ca. 7 1/2 Jahre in Australien gelebt haben, seit 1990 jedoch wieder hier in der Heimat sind? Unsere ältesten 2 Kinder sind dort geboren.
A: Nein, dafür gibt es keinen Grund.
F: Heute erhielt ich folgenden Brieftext:
Die Gebühr für die Erstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 3 StAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgebührenordnung (StAGebV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1991 (BGBI. I S. 1915) 25,-€.
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt erhebt gem. § 3a Nr. 2 (STAGebV) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBI. I S. 821) in der jeweils geltendes Fassung bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags in der Regel 75% der für die Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises maßgeblichen Gebühr.
Gem. § 16 VwKostG kann eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.
Ist das mit den Paragraphen so alles korrekt? Soll ich bei der Überweisung erneut darauf hinweisen, dass ich nach RuStAG beantragt habe? Danke :-)
A: Nein, Sie sollen nicht aufs RuStAG hinweisen. Sie sollten auch nicht bei Antragstellung drauf hinweisen. Das RuStAG ergibt sich automatisch durch die Prüfungsroutine der „Behörden“. Die Paragraphen sehen korrekt aus. Die Prüfung bleib Ihnen aber.
F: Hallo,
unterliegt man -im Besitz des Gelben Scheins- weiterhin der Pflichtversicherung Krankenkasse ?
MfG + Dank
A: Es ist die jur. Person Name die der Pflichtversicherung unterliegt. Nutzen Sie deren Person nicht fällt auch die Pflichtversicherung.