Besucher letzten 24h:
1.048
Besucher letzte Woche:
4.678
Besucher letzten Monat:
19.258
Besucher gesamt:
3.709.477
Besucher online:
6


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2827

24.04.2024

1476

24.04.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3369

14.04.2024

30.08.2015
Timo J.
F: Mein Urgroßvater(laut Familienbuch) ist nach dem 1. WK von Russland nach Deutschland ausgewandert und hatte meine Urgroßmutter 4 Jahre nach der Geburt meines Grosßvaters geheiratet. Wie stehen da die Chancen einen gelben Schein zu bekommen, wenn in der Geburtsurkunde beide Elternteile drinnen stehen ? Kann ich in diesem Falle mütterlicherseits ableiten oder muss ich hier väterlicherseits ableiten ?

A: Sie können nicht, Sie MÜSSEN über die Urgroßmutter ableiten!!!


29.08.2015
matze
F: Aber ich hoffe der Eintrag is genauso viel wert wie der eurer? mfg...

A: Es ist der richtige und gleiche.


28.08.2015
matze
F: Mahlzeit mal eine Frage wie verhält sich denn die Ableitung nach RuStAG bei Böhmen? Ich hab ja den Eintrag im Register nach RuStAG. Könnte es sein das ich das Heimatrecht in Böhmen besitze?, und die deutsche Staatsangehörigkeit(Reichsangehörigkeit)? Weil habe ein Dokument von meiner Oma die ihr das Heimatrecht in ihren Kreis, und Land Böhmen bescheinigt ab der Geburt.Aber von ihr habe ich nicht abgeleitet(Opa Böhmen). Die Frage ist ob sich das bei mir genauso verhält?? mfg...

A: Nein die Herrschaften in den Behörden wissen nur nicht was sie tun.
https://www.youtube.com/watch?v=IDxw7sDM8bw <<< einfach mal drauf rum denken.


26.08.2015
MaFi
F: Ich wurde adoptiert, gilt mein Adoptivvater bei der Beantragung des gelben Scheins auch als leiblicher Vater? Wessen Linie muss ich nachweisen?

A: Die des Adoptivvaters.


25.08.2015
KiFu
F: btr. den Punkt Aufenthalt im Formular F: Gelten die Aufenthaltszeiten gemäß Eintrag beim Einwohnermeldeamt oder ist der tatsächliche Aufenthalt anzugeben? Sachverhalt: Geburtsstaat Preußen, im Internat gewesen im Fürstentum Lippe (ohne Ummeldung), Umzug (Erstwohnsitz wurde zunächst beibehalten, der neue Wohnort als Zweitwohnsitz gemeldet)

A: Gemäß Eintrag beim Einwohnermeldeamt.


25.08.2015
Willi
F: Ich bin ehelich 1967 geboren. Leider sind durch die Wirren den 2.WK die Eltern meines Vaters (geb. in Ostpreußen) unbekannt. Kann ich den Antrag zum GS auch über meine Mutter gehen, da deren Abstammung nahezu lückenlos nachweisbar ist.

A: Nein, ehelich heißt immer über Vater. Nutzen Sie andere Möglichkeiten (Kirchen vor Ort).


23.08.2015
matze
F: zu kral ,,bei mir hat es auch geklappt.schreib böhmen (österreich-ungarn) rein.

A: Danke für die Info!


22.08.2015
Kral
F: Hallo zusammen, mein Vater und Großvater wurden Beide im Kreis Mies/Böhmen geboren. Bekomme ich trotzdem den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 od . nur nach 1937?

A: In den Gebiets- und Rechtsstand von 1913 kommen Sie zwar nicht, aber der "halbe Weg" ist immernoch besser als der gegenwärtige Status.


22.08.2015
Andreas
F: Hallo. Ich hatte meine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, als ich noch nicht soviel Wissen/Informationen hatte. Jetzt habe ich unter Punkt 4.2 (aus Unwissenheit) nicht das Großherzogtum Baden (in meinem Fall) eingetragen. Kann ich da jetzt noch irgendwas machen ? Neu beantragen/widersprechen ? Danke vorab für die Hilfe !

A: Nein und ich frage mich auch ob das wichtig ist? Wenn die Schreibweise des Vor- und Familienname richtig ist und der ESTA Eintrag stimmt ist doch alles in Ordnung.


21.08.2015
Andreas P.
F: väterlicherseits stamme ich (Großvater dort geboren 1880 St. Pölten, Hochzeit in Mainz 1927 gestorben dort 1934) aus Österreich. Was ist hier zu tun? Kann ich nach RuStAG 1913 beantragen? Welches Dokument wäre vom Großvater notwendig, der ja 1927 in Mainz geheiratet hat?

A: In den Gebietstand 1913 werden Sie so nicht kommen. Aber Sie sollten es probieren. Dazu benötigen Sie Geburts- und Heiratsurkunde des Großvaters.


20.08.2015
Daniel kramer
F: ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt ,wie lange dauert es bis ich ihn habe .natürlich nach Abstammung gemäß §4 Abs1 RustaG stand 1913

A: Das hängt auch davon ab, wie komplex die Prüfung im Einzelfall ist. 2 bis 3 Monate kann dies schonmal dauern.


18.08.2015
Cerstin
F: eine weitere Frage zu den Dokumenten. Ich habe für meinen Vater eine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde meiner Eltern. Von meinem Opa,der 1899 geboren wurde habe ich ein Orginal Auzug aus dem Taufregister der evangelischen Garnisonkirche zu Erfurt. Ist gestempelt vom Pfarramt der ev. Militär Gemeinde und hat ein Königlich Preussisches 38. Division Kirchen Siegel. Gilt das? Benötige von ihm noch mehr? Er ist ja 1899 geboren worden. 2. Frage: es sind alles alte Orginale von denen ich keine zweite habe. Schicke ich die Orginale mit dem Antrag mit oder Kopien? Danke nochmal

A: Ja das sollte reichen wenn alle Infos drauf sind. Verschickt werden nur Kopien. Originale werden auf Verlangen nur vorgezeigt.


17.08.2015
Cerstin
F: Ich war heute auf dem Landratsamt Ludwigsburg, bei einer Frau Bonetti (vielleicht kennt Sie ja jemand) um meine Staatsangehörigkeit nach RuStag bzw. Abstammung zu beantragen. Habe die Unterlagen dabei gehabt. also alles mögliche an Geburtsurkunden bis weit nach 1880 und die Dame hat sich geweigert zum einen davon zu wissen - credo - sie könne mir einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen nach Stag und fertig. Mehr kann sie nicht. Es würde dafür auch reichen das ich meine Vorfahren angebe bzw. Geburtsurkunde von mir und meinem Vater mit Eheschließung meiner Mutter - aber jetzt kommts - es reiche bis 1950 zurück zu gehen. Woher kommt denn dieses Datum nun? Bis neulich noch war auf der Seite vom Bundesverwaltungsamt immer noch die Rede von vor 1913 - jetzt steht da plötzlilch 1914!! Wieso? Bzw was kann ich tun?? Kann ich den S-Ausweis direkt beim Bundesverwaltungsamt bestellen? Oder welche Möglichkeiten bieten sich mir? Vielen Dank im Voraus - Cerstin

A: Sagen und machen sind 2 Paar Schuhe. Lesen Sie dazu den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


16.08.2015
Gerald
F: Meine Frau möchte den Gelbenschein beantragen. Ihr fehlen aber die Ahnennachweise. Der Name des Vaters ist bekannt. Herkunft Schlesien. Aber sie hatt leider nur diese Infos. Wo kann sie die fehlenden Nachweise anfordern. Danke im Vorraus.

A: Versuchen Sie zunächst an die notwqendigen Unterlagen des Vaters heran zu kommen (Geburts- und /oder Sterbeurkunde). Ein entsprechendes, deutsch/polnisches Formular finden Sie dazu auf unserer Seite. Kirchen können da auch oft weiterhelfen. Aus diesen Urkunden sollten in der Regel dann auch Informationen über die nächste Generation hervorgehen.


16.08.2015
Munch
F: Mein Großvater ist vor 1913 in Bayern geboren worden, mein vater und ich aber in Amerika. Welche Staatsangehörigkeit besitze ich? US und BRD oder US und Bayer?

A: Ohne die Unterlagen zu sehen ist das schwer. Aber die Vermutung liegt nahe, daß Sie Bayer sind.


14.08.2015
Sonja
F: ich habe meinen gelben Schein erhalten. Darauf hat aber nicht der Landrat des Hochtaunuskreises unterschreiben, sondern ein Oberinspektor. Ist das korrekt?

A: Das ist in Ordnung.


12.08.2015
Eddy
F: Besitzen die Wolgadeutschen die Deutsche Staatsangehörigkeit? Laut BVA Köln, EStA befinden sich keine Eintragungen.

A: Wenn Sie Vorfahren im Deutschen Reich im Gebietsstand vor 1914 haben.


12.08.2015
Gmozet
F: Warum soll keine Tel.nr. und E-Mail-Adresse im Antrag F stehen?

A: Damit die Rechtskonforme Schriftform gewahrt bleibt.


12.08.2015
Michael
F: Es wurde im Video Teil.2 "praktisches zum Staatangehörigkeitsausweis" geäussert, dass die Militärzeit mit Angabe BRD kritisch sei.Ist bei einem Zeitsoldaten AD ( 1993-2000) die Angabe "Deutschland" [Feld "Staat"]statthaft?

A: Ja genau das sollte dort stehen.


12.08.2015
Wolfgang
F: Ich besitze seit geraumer Zeit den Gelben Schein. Meine Frau stammt von Vertriebenen aus Eger ab. Sie ist Württemberg gebürtig. Meine Fragen: Gilt das RuStaG1913? Meiner Meinung nach ja. Dann könnte Sie doch die Staatsangehörigkeit durch Heirat nachweisen. Was laut RuStaG13 vorgesehen ist. Macht das Sinn?

A: Ja, das ist vollkommen korrekt! Nur leider will die Verwaltung dies bislang in keinem Fall bestätigen, d.h. einer Ehefrau die erworbene Staatsangehörigkeit nach § 6 RuStAG auch wirklich bestätigen. Dies wäre nämlich ihr Sargnagel.


11.08.2015
Anonym
F: Als Siebenbürger Sachsen sind alle vorfahren Vater/Urgroßvater in Rumänien geboren. Genauer eben Siebenbürgen. Die vorfahren sind aber noch aus Deutschland. Mein Urgroßvater konnte im zweiten Weltkrieg bereits beweisen, dass er Deutscher ist, doch ist er Urgroßvater Mütterlicherseits. Die andere Seite ebenso Deutsch, hat leider keine Unterlagen und bis dato keine Muse gehabt sich zu informieren. Was bedeutet das für mich in Bezug auf den gelben Schein und was bedeutet das für meinen Sohn der in Deutschland geboren ist?

A: Alles was zählt ist ein gemäß der gesetzlichen Abstammungsfolge vorhandener Vorfahre, der vor 1913 in einem Bundesstaat geboren wurde und die Linie bis dort hin ist lückenlos nachzuweisen.


11.08.2015
Rolf D.
F: Ich habe am 10.08.2015 endlich meinen GS abholen können.Nun meine Frage:Bei den meisten GS-Inhabern habe ich gesehen,das da nur der Vor-und Zuname ´drauf steht.Bei mir stehen alle Vornamen ´drauf,aber schön Anfangsbuchstabe Groß und der Rest klein geschrieben.Hat das was zu bedeuten oder kann ich beruhigt bleiben.Hat ja immerhin 8!!!! Monate gedauert.

A: Alles wunderbar, herzlichen Glückwunsch!


10.08.2015
Hypermaniac
F: ...also auf meinem Geburtsschein steht gar kein Name. Bleibt mir dann nur diese Geburtsurkunde oder gibt es da noch eine andere Lösung?

A: Das Dokument bescheinigt den Menschen und nicht die Person. Das ist das wichtigste Dokument und kann natürlich verwendet werden. Schauen Sie sich das Video Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen unter Wertvolles an.


08.08.2015
Hendrik
F: Hallo, den "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" gibt es nicht mehr? Stimmt das?

A: Nein der wird von der Verwaltung nur nicht mehr ausgestellt.


07.08.2015
MSSe
F: Mein Ur-Ur-Großvater kommt aus Elsass-Lothringen, kenne aber leider den genauen Geburtsort nicht und habe auch keine Urkundlichen Dokumente, kann das zuständige Landratsamt meinen RuStaG-Antrag trotzdem bearbeiten und mir einen gelben Schein ausstellen??? Danke für die Antwort.

A: Ja, aber die Geburts- oder Sterbeurkunde des Großvaters benötigen Sie dazu.


Ergebnisseite 74 von 114
<<  <  69  70  71  72  73  74  75  76  77  78  79  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour