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Fragen und Antworten

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07.12.2015
Geerdje
F: Zu welchem Staat gehört die Nordsee Insel Borkum

A: Gemeindeverzeichnis


06.12.2015
Michi L.
F: Hallo! Ich habe eine Ablehnung meines Antrages auf den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Ich kann auswählen zwischen einer Erkläruung "Hiermit nehme ich meinen Antrag .. unwiderruflich zurück" und einer kostenpflichtigen Ablehnung. Frage: Wenn ich den Antrag unwiderruflich zurücknehme, kann ich ihn dann erneut stellen? Sei es beim gleichen Amt oder bei nem anderen Amt, wenn ich mich ummelde? Kann ich mich bei kostenpflichtiger Abweisung erneut beim Amt oder einem anderen den Antrag stellen? Danke

A: Bitte über das kontaktformular melden.


06.12.2015
hado 2
F: Danke für den Wiki-Hinweis. Ich habe mir die "Darstellung" durchgelesen. Ach du Schei##. Wikip. ist aber doch, wie viele Leute mittlerweile wissen keine seriöse und schon gar nicht zuverlässige Quelle. Urheber und Quelle sind quasi "unbekannt", weil anonym. Und was meinen die Schreibtischtäter in den Ausländer"behörden" genau mit "berechtigtes Feststellungsinteresse"? Auf welcher "Rechtsgrundlage"?

A: Dann eben DA oder DA. Dazu gibt es ein BVerfG Urteil (Teso Urteil).


06.12.2015
Hado
F: Wie kann man der "Behörden"-Willkür "Berechtigtes Feststellungsinteresse" rechtlich am besten entgegen argumentieren? Vielen Dank für eure Antworten.

A: wikipedia


05.12.2015
Markus
F: Richtig, normal ist er der BVA Antrag. Und wenn die Dame auf dem sog. Bürgeramt den BVA Antrag nicht axeptiert? Habe ich das Recht darauf zu bestehen das sie ihn nimmt?

A: Natürlich, es ist schließlich Ihr Antrag und nicht der der Dame. Hilfreich kann in solchen Fällen auch die Standardfrage von Bundesstaatsangehörigen sein, wenn Bedienstete uns veräppeln wollen:

Wie lautet die Rechtsgrundlage dafür?"


04.12.2015
Heiko
F: Auszug aus dem geburtenregiester beantragt vom Vater nun kam nur Geburtsurkunde dich schon habe da ich wissen will wo Großvater geboren ist nun hab ich zweimal die Geburtsurkunde vom Vater und bezahlt wie kann ich die Behörde dazu bewegen mir die richte Urkunde zu schicken oder kann man diese wo anderst beantragen ich denke da an Berlin

A: Sie sollten die 2. Urkunde reklamieren als nicht bestellt. Zurück damit und auffordern die richtige schicken zu lassen.


04.12.2015
Markus
F: Hallo, habe euch Mail geschickt mit Antrag im Anhang der ganz anders aussieht als der vom BVA sehr merkwürdig das ganze?

A: Deswegen sollen Sie ja auch den der BVA benutzen.


02.12.2015
Alice
F: Die für mich zuständige Behörde verlangt einen Grund für die Beantragung der Feststellung deutscher Staatsangehörigkeit. Abseits dessen, dass es einfach mein gutes Recht ist, gibt es hier ein "schlaues" Vorgehen, um nicht allen behördlichen Widerstand zu wecken?

A: Der Bundespersonalausweis und Reisepass ist kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.


01.12.2015
Daniel
F: Ich habe nach der Antragstellung folgende Aufforderung zurückbekommen: Dokument zum Nachweis meiner Identität nachreichen und auch eine aktuelle Meldebescheinigung mit an Angabe zur Staatsangehörigkeit .... wie soll ich mich verhalten?

A: Aufenthaltsbescheinigung besorgen, dazu ein 3 Zeiler. Kopieren des Perso verboten. Nachweis meiner Identität wird bei Abholung vorgelegt.
Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


29.11.2015
Tobi W.
F: Hallo, das Standesamt meinte, die GEburtsurkunde meines Urgroßvaters sei bereits archiviert. Es gibt keine beglaubigte Kopie, sondern nur noch eine normale Kopie. Bei Nachfrage meinte sie, es gäbe Vorschriften, dass sie keine beglaubigte Kopie mehr machen dürfe. Wie kann ich dort geschickt argumentieren, dass ich die beglaubigte Kopie doch noch bekomme ohne gleich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zu drohen? Diese Vorschriften sind ja rechtlich nicht gültig und nach echtem Gesetz müsste mir die beglaubigte Kopie ja zustehen.. Danke!

A: Die Ansatzpunkte sind die Vorschriften. Dienstanweisungen sind für die Bediensteten nicht für Sie. Denn Sie arbeiten dort nicht. Auch die Haftung der Bediensteten wäre zu prüfen.


28.11.2015
Daniel
F: Der Antrag ist durch und ich kann Ihn abholen. Ist das Normal das man eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit unterschreiben soll? In den schreiben bestätigt man, dass man seit der Geburt keine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat und auch keinen anderen Reisepass als Deutschland beantragt hat. Dazu gibt es noch ein Merkblatt über den Verlust des deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb eines ausländischen Staatsangehörigkeit.

A: Nein, normal ist das nicht. Es kann auch einige Fallen in dem Schreiben geben. Lesen Sie sich die Erklärung genau durch. Streichen Sie gegebenenfalls Textpassagen raus.


25.11.2015
Karin
F: Hallo und guten Tag. Ich bins nochmal, und läßt DAS eben doch noch keine Ruhe.Also folgendes: Auf EtA Register Auszug steht kein RuStAG Vermerk. Auf der Vollauskunft steht ebenfalls kein RuStAG Eintrag. Wie können wir sicher sein, dass wir NICHT in das Jahr 1938 "geschoben" worden sind, OHNE dies zu merken. Wir haben ja keinen wirklichen NACHWEIS, dass wir unserem Geburtsrecht folgend, in RuStAG 1913 zugeordnet wurden. Nochmal kurz die Fakten: Auf dem GELBEN SCHEIN wurden unser beider Vornamen wie es sein soll geschrieben, der Familienname aber durchgängig GROß. Auf der Vollauskunft und dem EStA sind die Namen RICHTIG geschrieben worden. Also Anfangsbuchstabe groß, der Rest klein. Tschuldigung, dass ich noch einmal nerve. PS.: Morgen geben wir den Perso ab.Hoffentlich geht DAS mal OHNE Theater ;o).

A: Von der GROSSSCHREIBUNG auf dem Staatsangehörigkeitsausweis hatten Sie bislang nichts erwähnt. Der hätte natürlich sofort zurückgewiesen werden und die Herrschaften hätten zur Korrektur aufgefordert werden müssen! Falls die argumentieren, daß dies nur der Unterscheidung des Familliennamens von den Vornamen dient, dann sollen sie zu dem Zweck die Sperrschrift verwenden. Abgeleitet hat man Sie augenscheinlich aber dennoch richtig (siehe Schreibweise des Familiennamens im EStA-Register).


24.11.2015
Enrico
F: Ich habe meine Willenerklärung zu einem Notar gebracht und er schickte sie ohne beglaubigung zurück mit der Antwort ich würde sie ja net anerkennen weil sie für das land Baden württemberg Arbeite was kann ich tun???

A: In der Bundesrepublik wird das nichts mehr. Die haben alle eine Weisung ihres Zwangs Nazi Verbandes. Aber prüfen Sie ob neben dem Gelben eine Willenserklärung notwendig ist.


24.11.2015
Holger
F: Mir auf der Behörde wurde gesagt, ich müsse ein berechtigtes Interesse nachweisen, um den Gelben Schein beantragen zu können.

A: Der Bundespersonalausweis und Reisepass sin kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit. Das sollte als berechtigtes Interesse reichen.


23.11.2015
Jürgen
F: Habe mir heute den "grünen Reisepass" besorgt - den wollte die Meldebehörde nur ausstellen, wenn ich gleichzeitig den braunen Pass mit austellen - Wollte ich aber nicht. Jetzt haben die mir den "grünen Reisepass" (vorlüfiger) im Exoressverfahren ausgestellt ohne den braunen Mitzubeantragen, ich musste denen aber Unterschreiben, dass ich die mir das nächste mal nur noch den Roten RP ausstellen und dass ich gar keinen mehr beantragen darf. Ist dass eigentlich in Ordnung so etwas von jemanden abzuverlangen, oder kann ich diese Erklärung auch Widerrufen?

A: Nein das ist Willkür. Die Erklärung ist auch folgenlos. Eine Nachfrage nach der gesetzlichen Grundlage wäre trotzdem angebracht gewesen.


22.11.2015
Karin
F: JETZT haben wir es verstanden.DANKE.

A: Wunderbar, gerne!


22.11.2015
Karin
F: Vielen Dank für Eure Antwort. Euer "Glückwunsch" hat uns nun doch ein bisschen "glücklicher" gemacht. ABER: Bei dem Punkt "Geburtsdaten" steht bei "STAAT" eben OHNE ANGABE und da müßte doch KÖNIGREICH PREUßEN oder wenigstens PREUßEN stehen. Ich hab einmal gelesen: Der anzuwendenden gesetzlichen Regelung: § 4 Abs. 1, Halbsatz 1, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 wurde jedoch im Antrag (wenn nach RUSTAG 1913 ausgefüllt) entsprochen. In eben diesem Gesetz ist in § 3 festgelegt, welche Staatsangehörigkeit man durch Abstammung – siehe § 4 – erlangt, nämlich die in einem Bundesstaat. Somit trifft für die Person § 1, Halbsatz 1 desselben Gesetzes (RuStAG, Stand 1913) zu: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ... [besitzt.]“

A: Sie nehmen den Eintrag aber nicht vor. Ist auch logisch und zwar aus 2 Gründen:
1. Zu dem Zeitpunkt Ihrer Geburt war und ist nach wie vor dieser Staat nicht handlungsfähig und wird durch die BRD treuhänderisch verwaltet.
2. Im Grunde genommen darf sie es auch gar nicht. Wenn Sie einen Volkswagen fahren bekommen Sie von Toyota schließlich auch keine Bestätigung darüber. ;-)


21.11.2015
Karin
F: Guten Tag. Ihr schreibt, dass "Widerspruch" der falsche Weg sei. Uns bleibt aber kein anderer, um die Berichtigung bzw. die Ergänzung selbiger zu beantragen. Sie haben uns ja letztens rausgeschmissen und nervlich kann ich mich diesem Prozedere nicht noch mal VOR Ort aussetzen. Ist es dann richtig, eine AUFFORDERUNG der uns zustehenden Daten zu beantragen? Seid nicht böse, aus Eurer Sicht mögen die Fragen "blöd" erscheinen, aber ich muss die eben mal stellen. Man weiß sonst nicht weiter. Es fehlen immerhin der Geburtsstaat und bei "Nachweisart" steht "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis". Geht dieser Punkt wenigstens in Ordnung oder sollte da nicht auch besser "RuStAG...stehen? Danke für eine Antwort.?

A: Entschuldigung, in Ihrer letzten Nachricht haben wir komplett überlesen, daß ALLES bei Ihnen in Ordnung ist. Weitere Eintragungen werden nunmal nicht vorgenommen. Es geht einzig und allein um den bei Ihnen vorhandenen Eintrag "Staatsangehörigkeitsausweis". Herzlichen Glückwunsch!


20.11.2015
Karin
F: Guten Tag ins Forum. Habe nur ein kurze Frage: Stelle ich den Widerspruch die unvollständige "Vollauskunft" betreffend, an die Dame, die den Gelben Schein unterschrieben hat? Bei uns fehlt bei Beburtsdaten, Staat: OHNE ANGABE / Staatsangehörigkeit: 000 deutsch / bei Staatsangehörigkei - Nachweisart: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Ist DAS beim Punkt "Nachweisart" so i.O., oder hätte da nicht RuStAG.... stehen müssen? Ausgangsfrage: An die Dame der gelben Schein Bearbeitung geht der Widerspruch? Danke für eine Antwort und schönes WE.

A: Ein Widerspruch ist das falsche Instrument. Sie können beide angehen, sowohl die Dame aus der Ausländerbehörde (1. Wahl), als auch die bei der Meldebehörde. Ihr Auftreten ist entscheidend, wie nachdrücklich Sie dazu auffordern sich an die Gesetze zu halten! Dazu sollten Sie auch selbst einfach mal reinschauen. In diesem Fall § 33 StAG (Ausländerbehörde) und das BMG (Meldebehörde).


20.11.2015
Sven aus Oberaudorf
F: Hallo zusammen! Ich habe meinen GS persönlich abgeholt. Es hat gut 3 Monate gedauert. Bis zum ESTA-Register (da 6-7 Wochen) ist alles korrekt und vorhanden. Ich habe auch unsere Gde. in Oberaudorf bezüglich die Vollauskunft angeschrieben. Da hat aber am kurzesten gedauert. Die haben mir aber einfache "Meldebestätigung" zugeschickt. Gar keine Vollständigkeit! Nichts über "Glaubhaftmachung der dt. Staatsangehörigkeit." Wie soll ich mich verhalten? Das kann ich nicht einfach so lassen. Was kann ich da am besten hinschreiben? Bitte hilf mir! Sven aus Oberaudorf

A: Sie müssen Ihre Rechte schon einfordern. Hingehen, vorher ins BMG schauen und eine Vollauskunft / erweiterte Meldeauskunft über sämtliche gespeicherten Daten gemäß BMG verlangen. Macht die Trulla an der Theke das nicht, dann verlangen Sie den Vorgesetzten.


05.11.2015
Karin
F: Hallo liebes Team, JA - ich bin DIE Karin mit dem "schwebenden" Verfahren, sprich: Fachaufsichtsbeschwerde. DAS Ergebnis warten wir natürlich ab, ABER: wir könnten uns dann den nächsten Schritt der DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE sparen und würden das alles eben NOCH EINMAL beantragen. Noch eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht, dass man den Schein in der Stadt beantragen MUSS, in welcher manb wohnt. Oder kann man auch in einer anderen nahe liegenden Stadt das beantragen? Können wir das nicht auch in z. Bspl. Meitingen.DANKE für Eure Mühe und noch einen schönen Tag. LG aus Augsburg

A: Eine Dienstausichtsbeschwerde ist eh das falsche "Instrument", eine Fachaufsichts- mit gleichzeitiger Diskriminierungsbeschwerde ist schon das richtige. Ja, die Zuständigkeit ist wohnsitzabhängig, welcher im Grunde ja auch verlegbar wäre...


05.11.2015
Udo1969
F: habe vor ca. einem Jahr den gelben Schein mit dem grünen vorläufigen Reisepass beantragt, nun war ich wieder beim [Meldeamt] Bürgercenter und wollte wissen wie oft ich diesen grünen beantragen darf. Mir wurde gesagt , ich darf diesen grünen nur max. drei mal beantragen bzw. ausgestellt werden. Wollen die pseudo Behörden mich hinters Licht führen oder ist das von deren Seite legitim???

A: Wie hier schon oft erwähnt... es liegt an UNS, ob wir auf unsere Rechte bestehen und diese auch einfordern, oder hat die Verwaltung inzwischen ein geeigneteres Dokument im Programm? Die Mafia zu fragen ist in den seltensten Fällen eine gute Idee, auch wenn man selbst in deren Kreisen vereinzelt langsam beginnt aufzuwachen. Wenn man Ihnen irgendetwas erzählen will, was Ihnen spanisch vorkommt, dann fragen Sie immer nach der entsprechenden Rechtsgrundlage... "Wo steht das?" Und bitte bedenken Sie... Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen gelten für Bedienstete, nicht für Souveräne!


05.11.2015
Karin
F: Mit unserem Schein ist es ja nicht so optimal verlaufen. Jetzt haben wir erfahren, dass man den ganz einfach NOCH EINMAL beantragen kann?? Wisst Ihr etwas darüber?? Danke für eine Auskunft.

A: Es ist doch noch alles in der Schwebe, oder? Das Antragsverfahren läuft doch und den nächsten Schritt haben wir doch auch kommuniziert. Es sei denn, Sie sind eine andere Karin...


30.10.2015
Karin
F: Vielen Dank für Eure Antwort und jetzt weiß ich, wie es hier im Forum Forum funktioniert. Zur Sache nochmal: Wir wurden ja gestern regelrecht raus geschmissen. Da die Bearbeiterin uns genötigt hat, auf dem Formular "F" den Punkt 2.3 mit dem Perso bzw. Reisepass auszufüllen und heute noch der Meinung ist, sie hätte das RECHT dazu, werden wir eine FACHAUFSICHTSBESCHWERDE an diese Behörde verfassen. Es kann doch nicht sein, dass eine "Behörde" wissentlich FALSCH "berät" (zwingt) und dies ohne Folgen bleibt. Wir haben uns entschlossen, dieser Dame wenigstens auf diesem Weg mal Benehmen beizubringen.Dieses fies grinsende Gesicht gestern, als die uns riet, VOR GERICHT ZU GEHEN, OBWOHL SIE die VERURSACHERIN ist...DAS lassen wir uns nicht gefallen. Gibt es "Anleitungen", wie so eine Beschwerde auszusehen hat? Namen des "Behördenleiters" haben wir schon in Erfahrung gebracht. Vielen Dank für Eure Mühe und schönes Wochenende.

A: Sie weiß genau warum sie grinst, denn das wird höchstwahrscheinlich im Sande verlaufen. Trotzdem sollte man es tun, um entsprechende Aktenlage für später zu schaffen. Machen Sie nicht nur eine Fachaufsichts-, sondern auch gleich mit eine Diskriminierungsbeschwerde daraus. Das ist gezielter Rassismus gegen Deutsche! Solche Beschwerden können formlos eingereicht werden.


29.10.2015
Karin
F: Man hat uns auf dem Ausländeramt regelrecht genötigt, auf dem Antrag F - Punkt 2.3 (ich besitze/besaß einen deutschen Ausweis, den Reisepass bzw. Perso einzutragen. Nun ist es passiert: Der Vorname ist NORMAL geschrieben, der Familienname wieder durchgängig GROß!! Genau DAS wollten wir nicht. Nach Erhalt des GELBEN SCHEINES sind wir heute dorthin gedampft und haben uns beschwert. Die Dame sagte auf unseren Vorwurf auf die Ausfüllung des Punktes bestanden zu haben, dass DAS IN AUGSBURG SO SEIN MUSS!! Ende vom Lied, wir wurden vom "Team Leiter" aus dem Gebäude geworfen.Wir hätten so gern die Vor- und Familiennamen normal auf dem Schein stehen..Kann man da noch etwas machen. Diese dumme Pute meinte, wir könnten vor ein BRD GmbH Gericht ziehen. Wir haben eine richtige Wut.Es war so viel Arbeit und Mühe, die Papiere alle zusammen zu bekommen und dann DAS.

A: Tja, da ist nicht mehr viel zu machen. Wenn man sich einmal auf solche Dinge eingelassen hat, dann ist der Zug meist abgefahren. Standhaft bleiben ist das A & O! Aber wenigstens haben Sie ja den "halben Weg" geschafft und Ihr Status ist immerhin besser als vorher.

Trotz allem: Herzlichen Glückwunsch!


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