F: Hallo! Ich bitte um Hilfe. Im Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des BVA steht, daß man zum Antrag auf Staatsangehörigkeit (Antrag F, Anlagen V) samt Geburts-/Heiratsurkunden auch eine Kopie des derzeit gültigen Personalausweises oder Reisepassen mir einsenden soll. Soll ich das machen? Wenn nein, wie kann ich argumentieren, daß das zur Feststellung meiner Staatsangeörigkeit nach Gesetz nicht notwendig ist? Vielen Dank im voraus!
A: http://gelberschein.net/?page=4
Personalausweis kopieren verboten!
F: Hallo, ich werde meinen Pero einfach nicht los. Jetzt habe ich die Überlegung den Verlust anzuzeigen. Ich habe nur Bedenken, ob der Bedienstete auf der Gemeinde mir nicht einen Strick drehen wird (Email-Korrospondenz, persönliches Treffen zuvor etc.). Beim Führerscheinverlust wird eine eidesstattliche Versicherung gefordert. Ist das beim Verlust des Persos auch so?
A: Melden Sie sich über das Kontaktformular. Nicht alles lässt sich hier besprechen.
14.07.2015
Herbert Hoffmann
F: Habe am Freitag meinen gelben Staatsangehörigkeitsausweis, der im Auftrag unterschrieben ist, bekommen. Wollte am Dienstag eine Vollauskunft auf dem Meldeamt abholen um den Eintrag der Staatsangehörigkeit : Geburt § 4 Abs. 1 RuStag 1913 zu überprüfen. Mir wurde eine Aufenthaltsbescheinigung gegen Zahlung von 6,50 € vorgelegt und gesagt mehr könnten Sie nicht herausgeben. Auch das Vorlegen des Meldegesetzes mit Angabe der §8 und 9 wurde nich akzeptiert.Was sollte ich nun machen? Im Voraus vielen Dank und Gruß aus dem Saarland. zu überprüfen
A: 1. Dieser Eintrag ist in der VA nicht zu finden, sondern im Ideafall lediglich auf dem EStA-Auszug. In der VA wird die Feststellung / Glaubhaftmachung durch Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises vermerkt.
2. Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde beim Bürgermeister wäre hier der geeignete Weg. Am besten, Sie nehmen ihn und seine erfüllungsgehilfen auch gleich über einen konkludenten Schadenersatzvertrag in die Haftung.
F: Zur Information: Ich hatte im vergangenem Jahr über Standesamt Berlin 1 Unterlagen meins Großvaters aus Schlesien angefordert. Mit dem Hinweis auf eine ca. 20 monatige Wartezeit ist bis heute noch nichts passiert. Im März diesen Jahres hatte ich selbige Unterlagen über das Konsulat in Breslau angefordert, die mir einen Monat später per Einschreiben zugesandt wurden. Ich gehe davon aus, dass Berlin nur auf Zeit arbeitet um Leute abzuschrecken.
F: Wenn die mir den Perso nicht zurücknehmen wollen, kann ich dann Strafanzeige mit Strafantrag und Antrag auf Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung stellen?
A: Das ist keine Personenstandsfälschung sondern eine Nötigung zu einer Straftat.
F: Ich weiß nicht, ob Sie auf diese Frage auch eine Antwort haben: ich wollte mir vorvorgestern den beglaubigten Auszug aus dem Geburtenbuch holen, in welchem noch ganz Mensch nur der Vorname drinne stehen würde und eben die Eltern. Die Standesbeamtin weigerte sich allerdings und wollte mir einen Ausdruck des digitalen Geburtenregisters andrehen, in dem bereits der Familienname und da ich noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitze keine Staatsangehörigkeit angegeben ist. Nach Augenschein ist das nicht dasselbe! Ich möchte aber diese Kopie aus dem Geburtenbuch, da man dort noch nicht dem System gehört…kann man rechtlich irgendwie darauf bestehen, dass sie einen den geben müssen, oder was kann man tun?
A: Sie haben ein Recht darauf! Will man Ihnen dieses verweigern, bestehen Sie auf die Nennung der entsprechenden, gesetzlichen Grundlage. Diese gibt es nicht! Weigert man sich immer noch, stellen Sie klar, daß Sie sich entsprechende Schritte, wie z.B. Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerden, sowie strafrechtliche Konsequenzen vorbehalten.
F: Habe am 2.7.2015 einen Brief vom Landrat erhalten in dem er mir mitteilt,das er die Fachaufsichtsbeschwerde gegen seine Mitarbeiterin zurückweist.Ferner zählt er mir dann noch auf,was alles benötigt wird,um eine Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen.Ich hatte im November 2014 alle benötigten Unterlagen eingereicht.Ich musste über die mütterliche Seite ableiten,da mein Vater 1929 unehelich geboren ist.Seine Mutter ist 1908 geboren.Eins weiß ich,aufgeben werde ich niemals.Das wollen diese Damen und Herren vom "Amt" vielleicht erreichen.Ich würde Euch gerne diesen Brief zukommen lassen,dann könnt Ihr Euch selber ein Bild von der Schreibweise machen.
A: Bitte über das Kontaktformular melden.
F: Gibt es eigentlich einen Straftatsbestand, wenn ich bei der Gemeinde den Personalausweis zerschneide und von ihnen verlange, dass sie die Angaben in der Vollauskunft darüber löschen?
A: Das ist Sachbeschädigung denn der Perso gehört ja der BRiD.
F: Hallo, bin leider erst jetzt, nachdem der Karren in den Dreck gefallen ist, auf eure Seite gestoßen. Habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten mit „Max MUSTERMANN“ und deutsche(r) Staatsangehörige(r). Zeitlich wurde von mir alles nachgewiesen nach RuStAG, allerdings mit dem Wohnsitzstaat Deutschland. Sollte lt. Video Reiner Oberüber auch möglich sein. Leider habe ich bei Antragstellung den Personalausweis vorgelegt. Der Sachbearbeiter hat diese Daten in den Feststellungsantrag, ohne mich zu fragen, einfach eingetragen und von sich aus angekreuzt (was ich offen gelassen hatte), besitze/besaß einen deutschen Ausweis und die Perso-Daten. Vermutlich dadurch die Schreibweise meines Familiennamens in Großbuchstaben. Wollte den Staatsangehörigkeitsausweis erst ablehnen, aber mir wurde mehrfach – auch von einem dazugerufenen Kollegen – mitgeteilt, dass der Name bei dieser Behörde immer – so geschrieben wird. Angeblich gibt es dort keine Schreibweise „Max Mustermann“. Ist so etwas bei euch – von welchem Bundesland auch immer - bekannt? Was kann ich hier tun, um die Kleinschreibung von Vor- und Familienname zu erreichen. Wenn der Sachbearbeiter von sich aus in meinem Antrag das Kreuz gesetzt und die Perso-Daten eingetragen hat, liegt dann hier nicht eine Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung oder auch Personenstandsfälschung vor? Kann ich verlangen, dass der Staatsangehörigkeitsausweis erneut auf einer Grundlage ohne den Perso-Eintrag ausgestellt wird. ESTA Registerauszug und Vollauskunft habe ich noch nicht beantragt. Für eine Beantwortung wäre ich wirklich sehr dankbar.
A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.
F: Danke für die Antwort über die Rückgabe des Personalausweises. Inwieweit machen die sich strafbar bzw. werde ich zu einer Straftat genötigt? Nach § 27 PauswG bin ich zur Vorlage verpflichtet, wenn eine Eintragung unrichtig ist....die sagen aber es sei richtig.
A: Genau!!! Sie sind dem PAuswG nachgekommen und die Bediensteten nötigen Sie dagegen zu verstoßen. Das ist Nötigung zu einer Straftat.
F: Wie werde ich meinen Personalausweis los. Persönlicher Termin auf Gemeinde: Antwort: Nein, ziehen wir nicht ein. Schriftliche Begründung unter Nennung des PauswG und PauswV: Antwort: ziehen wir nicht ein, da der "Gesetzgeber" dies nicht auf Wunsch oder Antrag des Ausweisinhabers vorsieht. Was kann ich jetzt machen? Meine Ideen: 1. Den Ausweis zerschneiden und der Gemeinde über Einschreiben/Rückschein zusenden 2. Den Ausweis bei einem persönlichen Besuch auf der Gemeinde zerschneiden....3. Problem: Wie erreiche ich, dass es dann in der Vollauskunft gelöscht wird, dass ich Personalausweisinhaber bin/war?
A: Da haben die Herrschaften ja wieder Strafbar gemacht. Da wäre die Polizei zu holen gewesen und Anzeige zu erstatten gewesen. Es werden immer mehr Reichsdeutsche in den Behörden. Strafantrag mit Strafverfolgung können Sie heute auch noch stellen. Denn immerhin ist das Nötigung zu einer Straftat. Zur Not können Sie ja einfach den Verlust melden.
F: War heute bei unserer Gemeinde im Landkreis Niedersachsen wegen der Vollauskunft.Habe mich auf das Meldegesetz berufen.Der Vorgesetzte der Angestellten konnte mir nur mit teilen das mir ein Staatsgangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde und das er die Schlüsselnummer 006 hat.Der Personalausweis hat die Schlüsselnummer 001.Mehr konnte er mir an Hand seines Register auch nicht sagen.Ich durfte sogar selber lesen was auf sein Bildschirm dort Stand.Kann mir jemand sagen was die Nummer bedeutet,weil so gesehen kann der Vorgesetzte mir auch nicht weiter helfen wenn nichts anderes drin steht.Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
A: Das Wesentliche ist, daß der Staatsangehörigkeitsausweis dort auftaucht. In vielen Behörden scheint der Ausdruck der VA durch Änderungen an dem entsprechenden Programm nicht mehr möglich zu sein, jedenfalls angeblich. Jetzt lassen sich die Bediensteten also schon willfährig von Computerprogrammen kriminalisieren...
14.07.2015
Johann aus Bielefeld
F: ohne berechtigtes feststellungsinteresse bekomme ich kein staatsangehörigkeitsausweis?
A: Doch, aber es liegt an Ihnen dieses Recht auch durchzusetzen! Die Bediensteten SOLLEN uns auf "Weisung von oben" dieses Recht verweigern, damit wir eben nicht in den für die Verwaltung nachteiligen Rechtskreis gelangen, wodurch diese sich wiederum strafbar machen.
F: Guten Tag ! Nachdem ich meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit am 6.2.15 bei der zuständigen Stelle der kreisfreien Stadt 66386 St.Ingbert abgegeben habe und ich bis Juni weder einen Staatsangehörigkeitsausweis noch eine kostenpflichtige Ablehnung erhielt, habe ich beim hiesigen Oberbürgermeister Hans Wagner eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Diskriminierungsbeschwerde eingereicht. Daraufhin erhalte ich heute einen Brief mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr Leidinger, In o. a. Angelegenheit teile ich Ihnen in Ergänzung des Schreibens vom 3.6.2016 mit, dass der von Ihnen eingereichte Antrag insofern fehlerhaft ist, als ein Geburtsstaat "Bayern" (1.6), ein Wohnsitzstaat "Bayern" (1.11) und eine Staatsangehörigkeit "Bayern" (Ziffer 4.3) nicht existieren. Außerdem erlaube ich mir den Hinweis, dass das von Ihnen zitierte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG, Stand 1913), mit Wirkung vom 1.1.2000 in "Staatsangehörigkeitsgesetz" umbenannt wurde. (BGBL. I 1999, S. 1618). Weiterhin betrifft das von Ihnen verwendete Antragsformular Fälle, bei den begründete Zweifel daran bestehen, dass jemand im Besitz der deutschenStaatsangehörigkeit ist. Diese Zweifel können in ihrem Fall ausgeschlossen werden. Insoweit ist ein Rechtsschutzinteresse nicht erkennbar. Aus diesem Grunde kann ich den von Ihnen begehrten Staatsangehörigkeitsausweis von hier aus leider nicht ausstehen. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können. Die eingereichten Unterlagen sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück. Freundliche Grüße im Auftrag Christoph Scheurer Was soll kann ich jetzt noch tun, um den Gelben Schein zu bekommen? Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Unterstützung bei der weiteren Vorgehensweise . Freundlichste Grüße von Dipl.-Ing. Hans-G. Leidinger 66386 ST. INGBERT
A: Zunächst ist anzumerken, daß Sie viel zu lange gewartet haben. Bestehen Sie auf die Bearbeitung des Antrages, so wie er gestellt wurde und setzen Sie eine Frist zur Erledigung von 2 Wochen. Kündigen Sie an, daß Sie sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte im Falle weiterer Rechtsbrüche vorbehalten.
F: Hallo und guten Morgen, ich habe gestern in https://www.youtube.com/watch?t=4441&v=EgIAKW8f5ws (Tagesenergie 75) von Alexander Wagandt gehört, bei 01:14:00, das die Behörden die Anträge gar nicht oder unzureichend durch falsche Ableitung bearbeiten.Ich bin sehr beunruhigt.Was ist denn jetzt daraufhin genau zu tun? Könnt ihr nicht eure Check-Liste(Problem=Lösung) aktualisieren, damit man genau instruiert ist,angemessen auf jeweilige Schwierigkeit zu reagieren,oder ist alles noch aktuell gültig? Ich bin ganz platt! Ich danke euch für eure kostbare Hilfestellung ! Ihr seid so wichtig ! Was würden wir nur ohne euch tun?!
A: Den Informationen auf der Seite ist nichts hinzuzufügen. Es liegt vielmehr an jedem selbst, dieses zuzulassen oder nicht. En souveränes Auftreten wird hier sehr wichtig. Stammtische können eine Lösung sein, um auch mal mit 20 oder 30 Leuten bei den Reichsdeutschen in den Behörden aufzuschlagen und auf seine Rechte zu bestehen. Den Straftätern in den Behörden ist mitzuteilen, daß wir wissen was sie tun und daß es Konsequenzen haben wird, auch wenn sie heute noch vom System gedeckt werden.
F: Danke für die Antwort! Welche Kriterien müssen denn Strafanzeigen, Strafanträge und Strafverfolgungsanträge inhaltlich erfüllen, damit sie von den Strafverfolgungs"behörden" (Polizei; Staatsanwaltschaft) ernst genommen werden müssen?! Gibt es da gute Informationen, ohne gleich einen Anwalt einschalten zu müssen?
A: Das geht völlig formlos. Die Begriffe sollten im Betreff auftauchen und am besten konkrete Straftatbestände aufgeführt sein. Wirklich tätig werden die Ermittlungsbehörden derzeit eh wahrscheinlich (noch) nicht, aber man hat dann zumindest eine Aktenlage "für später" geschaffen und diejenigen, denen das langsam klar wir, die werden dann künftig etwas vorsichtiger. Auch unterschreiben die Staatsanwälte die Abwiegelungen nicht, somit sind diese ganzen Einstellungsbeschlüsse etc. nicht justiziabel und es liegen weiterhin formaljuristisch offene Verfahren vor... "für später"...
F: Hi. kurze Frage zur Petorückgabe. Habe ihn abgegeben mit Berufung auf PAuswG und PAuswV. Habe Bestätigung erhalten. Danach nochmal Anruf con Gemeinde. Müssen noch rechtlich abklären ob ich den zu Recht abgegeben habe. Sie haben den offenbar noch nicht zetstört. Das Personalregister wurde aber in meinem Beisein gelöscht. Wenn die mir den Perso nun wieder aus Auge drücken wollen wie könnte ich noch argumentieren. Wie gesagt unterschriebene und gesiegelte Bestätigung habe ich schon von denen. Danke für eure Hilfe
A: Dann ist doch alles perfekt. Mit dem "aufs Auge drücken" ist das so eine Sache, wie bei vielen Dingen im Leben gehören da immer mindestens 2 zu... einer, der aufs Auge drückt und einer der sich aufs Auge drücken läßt... ;-)
F: "Bis hierher und nicht weiter": Mein erster Antrag wurde von einer willfährigen und unreifen (schizophrenen) Bediensteten nach mehreren Monaten willkürlich abgelehnt. Mein zweiter Antrag läuft seit mehreren Wochen ohne Antwort. Und das, obwohl ich meine Abstammung wieder korrekt bis vor 1913 nachgewiesen habe.Demnach werde ich wohl vom Regime als Staatenloser ohne den Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises als Personalsklave künstlich in Abhängigkeit, von geisteskranken Bedienstenten gefangen gehalten. Quasi als Kriegsgefangener oder Zivilinternierter der Lagerverwaltung. Am Beispiel von Hartz bzw. Hetz 4 "Arbeit macht frei" www.Schinders-Liste.de www.grundrechte-brandbrief.de http://altonabloggt.com/ wird die vernetzte Besatzung, Massenversklavung und der Völkermord besonders deutlich. Gibt es schon geeignete Strafanträge gegen "Behörden"kriminalität?
A: Was heißt geeignet? Einfach Strafanzeige inkl. Strafantrag und Strafverfolgungsantrag stellen. Wenn es um den Gelben geht, wie in Ihrem Falle, dann sollten Sie zuvor aber andere Register ziehen, z.B. eine Fachaufsichts und Diskriminierungsbeschwerde beim Landrat gegen die Bedienstete, bzw. nochmal mit dieser Bediensteten kommunizieren und ihr klar machen, was sie da eigentlich treibt und daß dies o.g. Konsequenzen nach sich ziehen kann.
F: Thema Vollauskunft: Ich war (1Woche nach Erhalt des GS) auf dem EwMA und verlangte eine Vollauskunft. Dort schlug man mir eine Meldebescheinigung, oder eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine erweiterte Meldebescheinigung vor. Nach langem hin und her sagte ich, daß ich die Info über die "Glaubhaftmachung der dt. Staatsangerörigkeit" wolle. Auf einmal versicherte die "Dame" mir, daß hier noch keine Info / Änderung eingegangen sei und daß ich ein Schreiben vom LRA bekäme, sobald diese Änderung ans EwMA übermittelt werde. Dann bekäme ich scheinbar auch eine "Art meiner Vollauskunft", aber ich solle ihr dann doch ein Beispiel dieser "Vollauskunft" zeigen, damit sie sehen könnte, was ich will. Ich werde jetzt die Staatsangehörigkeits-"Behörde" anrufen und mich nach dem Stand der Übermittlung der Daten erkundigen, oder soll ich gleich ein Schreiben mit einer Frist von 2Wochen aufsetzen?
A: Machen Sie es am besten schriftlich inkl. Frist.
F: Welche Konsequenzen hat eine kostenpflichtige Ablehnung?
A: Damit würde man Ihnen quasi die Staatenlosigkeit bescheinigen, daher ist es auch sehr unwahrscheinlich, daß man Ihnen eine solche ausstellt. Es ist zwar schon vorgekommen, was aber die absolute Ausnahme ist und selbst in den 3 uns bekannten Fällen wurde dann doch noch ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, da die Herrschaften daraufhin geeignet auf ihre strafbaren Handlungen in dem Zusammenhang hingewiesen wurden.
F: Antrag am 19.2.2015 per Einschreiben und Rückantwort abgegeben. Dann noch mal schriftlich nachgefragt, etwa mitte Mai, wieder per Einschreiben und Rückantwort. Keine Antwort! Habe was gehört das in Duisburg sowas nicht bearbeitet wird, die Leute abgewimmelt werden. Muß wahrscheinlich Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirkregierung D´dorf stellten. Fraglich ob die sich was davon annehmen. Werde aber noch bis zum 20.6.2015 warten. Bei mir schwindet die Hoffnung an das Ding heranzukommen.
A: Das liegt ganz bei Ihnen! Entweder man besteht auf sein gutes Recht und setzt es auch durch, oder eben nicht. In Ihrer Gegend gibt es auch den einen oder anderen bei uns gelisteten Stammtisch. Nehmen Sie dort mal Kontakt auf, Vernetzung und gegenseitige Unterstützung - auch und insbesondere vor Ort - ist das A & O.
F: Hatte ich vergessen auf senden zu drücken.Wie Peinlich.Habe meine Esta Auskunft bekommen.Dort ist der Name und Zuname richtig geschrieben (Max Mustermann).Bei Erworben durch steht aber:Geburt im Inland,§4 Abs.3 Stag und nicht Rustag §4 Abs.1.Ist da was schief gelaufen oder eine neue Masche von denen?
A: Ob da was schief gelaufen oder es eine neue Masche ist, können wir Ihnen nicht sagen. Auffällig ist, daß sich die Falscheintragungen dort häufen. Mit der Eintragung ist uns aber niemand bekannt. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Ausländerbehörde auf und versuchen Sie das zu klären. Lassen Sie uns bitte den ESTA Eintrag unter zukommen.
F: Habe vor mehr als 4 Monaten den Antrag gem RuStaG bei der Staatsangehörigkeitsbehörde im Standesamt meiner Stadt persönlich mit Zeuge abgegeben. Nachdem ich mehrfach angerufen und nachgefragt habe wann ich den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten werde hat mich die Sachbearbeiterin vertröstet und heute nachdem ich ihr schriftlich eine Dienstaufsichts-und Diskrimierungsbeschwerde mit 14 tägiger Frist angekündigt hatte geschrieben , dass noch Angaben fehlen würden. Keine Angabe welsche. Ich beabsichtige ihr schriftlich mitzuteilen ,dass ich meinem Antrag ohne konkrete Angaben was angeblich fehlen soll auf meiner bereits gesetzten Frist zur Ausstellung des Ausweises bestehen werde. Ist de. Noch etwas hinzuzufügen ?
A: Nein, alles super. Sie haben dem Antrag nichts hinzuzufügen. Sie sollten noch die Untätigkeitsklage in Ihrem Schreiben erwähnen.
F: EStA Eintrag erworben durch ist leer
A: Dann einfach an die Ausländerbehörde wenden.
F: konnte mir leider den zaubersatz von rico nicht merken,wenn die in der "behörde" nicht spuren! ging etwa so : ich möchte eine anzeige mit strafvervolgung ...... machen. schreibt ihr mir das bitte für mich vielen dank im voraus
A: Zunächst einmal: Zaubersätze gibt es nicht! Es gibt allerdings vieles, was man tun kann, z.B Strafanzeige mit Strafantrag und Antrag auf Strafverfolgung u.a. wegen einer Personenstandsfälschung stellen.