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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Andreas
F: War heute bei unserer Gemeinde im Landkreis Niedersachsen wegen der Vollauskunft.Habe mich auf das Meldegesetz berufen.Der Vorgesetzte der Angestellten konnte mir nur mit teilen das mir ein Staatsgangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde und das er die Schlüsselnummer 006 hat.Der Personalausweis hat die Schlüsselnummer 001.Mehr konnte er mir an Hand seines Register auch nicht sagen.Ich durfte sogar selber lesen was auf sein Bildschirm dort Stand.Kann mir jemand sagen was die Nummer bedeutet,weil so gesehen kann der Vorgesetzte mir auch nicht weiter helfen wenn nichts anderes drin steht.Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

A: Das Wesentliche ist, daß der Staatsangehörigkeitsausweis dort auftaucht. In vielen Behörden scheint der Ausdruck der VA durch Änderungen an dem entsprechenden Programm nicht mehr möglich zu sein, jedenfalls angeblich. Jetzt lassen sich die Bediensteten also schon willfährig von Computerprogrammen kriminalisieren...


14.07.2015
Johann aus Bielefeld
F: ohne berechtigtes feststellungsinteresse bekomme ich kein staatsangehörigkeitsausweis?

A: Doch, aber es liegt an Ihnen dieses Recht auch durchzusetzen! Die Bediensteten SOLLEN uns auf "Weisung von oben" dieses Recht verweigern, damit wir eben nicht in den für die Verwaltung nachteiligen Rechtskreis gelangen, wodurch diese sich wiederum strafbar machen.


14.07.2015
GüLei
F: Guten Tag ! Nachdem ich meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit am 6.2.15 bei der zuständigen Stelle der kreisfreien Stadt 66386 St.Ingbert abgegeben habe und ich bis Juni weder einen Staatsangehörigkeitsausweis noch eine kostenpflichtige Ablehnung erhielt, habe ich beim hiesigen Oberbürgermeister Hans Wagner eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Diskriminierungsbeschwerde eingereicht. Daraufhin erhalte ich heute einen Brief mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr Leidinger, In o. a. Angelegenheit teile ich Ihnen in Ergänzung des Schreibens vom 3.6.2016 mit, dass der von Ihnen eingereichte Antrag insofern fehlerhaft ist, als ein Geburtsstaat "Bayern" (1.6), ein Wohnsitzstaat "Bayern" (1.11) und eine Staatsangehörigkeit "Bayern" (Ziffer 4.3) nicht existieren. Außerdem erlaube ich mir den Hinweis, dass das von Ihnen zitierte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG, Stand 1913), mit Wirkung vom 1.1.2000 in "Staatsangehörigkeitsgesetz" umbenannt wurde. (BGBL. I 1999, S. 1618). Weiterhin betrifft das von Ihnen verwendete Antragsformular Fälle, bei den begründete Zweifel daran bestehen, dass jemand im Besitz der deutschenStaatsangehörigkeit ist. Diese Zweifel können in ihrem Fall ausgeschlossen werden. Insoweit ist ein Rechtsschutzinteresse nicht erkennbar. Aus diesem Grunde kann ich den von Ihnen begehrten Staatsangehörigkeitsausweis von hier aus leider nicht ausstehen. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können. Die eingereichten Unterlagen sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück. Freundliche Grüße im Auftrag Christoph Scheurer Was soll kann ich jetzt noch tun, um den Gelben Schein zu bekommen? Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Unterstützung bei der weiteren Vorgehensweise . Freundlichste Grüße von Dipl.-Ing. Hans-G. Leidinger 66386 ST. INGBERT

A: Zunächst ist anzumerken, daß Sie viel zu lange gewartet haben. Bestehen Sie auf die Bearbeitung des Antrages, so wie er gestellt wurde und setzen Sie eine Frist zur Erledigung von 2 Wochen. Kündigen Sie an, daß Sie sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte im Falle weiterer Rechtsbrüche vorbehalten.


14.07.2015
Almut
F: Hallo und guten Morgen, ich habe gestern in https://www.youtube.com/watch?t=4441&v=EgIAKW8f5ws (Tagesenergie 75) von Alexander Wagandt gehört, bei 01:14:00, das die Behörden die Anträge gar nicht oder unzureichend durch falsche Ableitung bearbeiten.Ich bin sehr beunruhigt.Was ist denn jetzt daraufhin genau zu tun? Könnt ihr nicht eure Check-Liste(Problem=Lösung) aktualisieren, damit man genau instruiert ist,angemessen auf jeweilige Schwierigkeit zu reagieren,oder ist alles noch aktuell gültig? Ich bin ganz platt! Ich danke euch für eure kostbare Hilfestellung ! Ihr seid so wichtig ! Was würden wir nur ohne euch tun?!

A: Den Informationen auf der Seite ist nichts hinzuzufügen. Es liegt vielmehr an jedem selbst, dieses zuzulassen oder nicht. En souveränes Auftreten wird hier sehr wichtig. Stammtische können eine Lösung sein, um auch mal mit 20 oder 30 Leuten bei den Reichsdeutschen in den Behörden aufzuschlagen und auf seine Rechte zu bestehen. Den Straftätern in den Behörden ist mitzuteilen, daß wir wissen was sie tun und daß es Konsequenzen haben wird, auch wenn sie heute noch vom System gedeckt werden.


14.07.2015
Merlin 2
F: Danke für die Antwort! Welche Kriterien müssen denn Strafanzeigen, Strafanträge und Strafverfolgungsanträge inhaltlich erfüllen, damit sie von den Strafverfolgungs"behörden" (Polizei; Staatsanwaltschaft) ernst genommen werden müssen?! Gibt es da gute Informationen, ohne gleich einen Anwalt einschalten zu müssen?

A: Das geht völlig formlos. Die Begriffe sollten im Betreff auftauchen und am besten konkrete Straftatbestände aufgeführt sein. Wirklich tätig werden die Ermittlungsbehörden derzeit eh wahrscheinlich (noch) nicht, aber man hat dann zumindest eine Aktenlage "für später" geschaffen und diejenigen, denen das langsam klar wir, die werden dann künftig etwas vorsichtiger. Auch unterschreiben die Staatsanwälte die Abwiegelungen nicht, somit sind diese ganzen Einstellungsbeschlüsse etc. nicht justiziabel und es liegen weiterhin formaljuristisch offene Verfahren vor... "für später"...


14.07.2015
UnterFreunden
F: Hi. kurze Frage zur Petorückgabe. Habe ihn abgegeben mit Berufung auf PAuswG und PAuswV. Habe Bestätigung erhalten. Danach nochmal Anruf con Gemeinde. Müssen noch rechtlich abklären ob ich den zu Recht abgegeben habe. Sie haben den offenbar noch nicht zetstört. Das Personalregister wurde aber in meinem Beisein gelöscht. Wenn die mir den Perso nun wieder aus Auge drücken wollen wie könnte ich noch argumentieren. Wie gesagt unterschriebene und gesiegelte Bestätigung habe ich schon von denen. Danke für eure Hilfe

A: Dann ist doch alles perfekt. Mit dem "aufs Auge drücken" ist das so eine Sache, wie bei vielen Dingen im Leben gehören da immer mindestens 2 zu... einer, der aufs Auge drückt und einer der sich aufs Auge drücken läßt... ;-)


14.07.2015
Merlin
F: "Bis hierher und nicht weiter": Mein erster Antrag wurde von einer willfährigen und unreifen (schizophrenen) Bediensteten nach mehreren Monaten willkürlich abgelehnt. Mein zweiter Antrag läuft seit mehreren Wochen ohne Antwort. Und das, obwohl ich meine Abstammung wieder korrekt bis vor 1913 nachgewiesen habe.Demnach werde ich wohl vom Regime als Staatenloser ohne den Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises als Personalsklave künstlich in Abhängigkeit, von geisteskranken Bedienstenten gefangen gehalten. Quasi als Kriegsgefangener oder Zivilinternierter der Lagerverwaltung. Am Beispiel von Hartz bzw. Hetz 4 "Arbeit macht frei" www.Schinders-Liste.de www.grundrechte-brandbrief.de http://altonabloggt.com/ wird die vernetzte Besatzung, Massenversklavung und der Völkermord besonders deutlich. Gibt es schon geeignete Strafanträge gegen "Behörden"kriminalität?

A: Was heißt geeignet? Einfach Strafanzeige inkl. Strafantrag und Strafverfolgungsantrag stellen. Wenn es um den Gelben geht, wie in Ihrem Falle, dann sollten Sie zuvor aber andere Register ziehen, z.B. eine Fachaufsichts und Diskriminierungsbeschwerde beim Landrat gegen die Bedienstete, bzw. nochmal mit dieser Bediensteten kommunizieren und ihr klar machen, was sie da eigentlich treibt und daß dies o.g. Konsequenzen nach sich ziehen kann.


14.07.2015
Thomas
F: Thema Vollauskunft: Ich war (1Woche nach Erhalt des GS) auf dem EwMA und verlangte eine Vollauskunft. Dort schlug man mir eine Meldebescheinigung, oder eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine erweiterte Meldebescheinigung vor. Nach langem hin und her sagte ich, daß ich die Info über die "Glaubhaftmachung der dt. Staatsangerörigkeit" wolle. Auf einmal versicherte die "Dame" mir, daß hier noch keine Info / Änderung eingegangen sei und daß ich ein Schreiben vom LRA bekäme, sobald diese Änderung ans EwMA übermittelt werde. Dann bekäme ich scheinbar auch eine "Art meiner Vollauskunft", aber ich solle ihr dann doch ein Beispiel dieser "Vollauskunft" zeigen, damit sie sehen könnte, was ich will. Ich werde jetzt die Staatsangehörigkeits-"Behörde" anrufen und mich nach dem Stand der Übermittlung der Daten erkundigen, oder soll ich gleich ein Schreiben mit einer Frist von 2Wochen aufsetzen?

A: Machen Sie es am besten schriftlich inkl. Frist.


14.07.2015
Matthias
F: Welche Konsequenzen hat eine kostenpflichtige Ablehnung?

A: Damit würde man Ihnen quasi die Staatenlosigkeit bescheinigen, daher ist es auch sehr unwahrscheinlich, daß man Ihnen eine solche ausstellt. Es ist zwar schon vorgekommen, was aber die absolute Ausnahme ist und selbst in den 3 uns bekannten Fällen wurde dann doch noch ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, da die Herrschaften daraufhin geeignet auf ihre strafbaren Handlungen in dem Zusammenhang hingewiesen wurden.


14.07.2015
Hornisse
F: Antrag am 19.2.2015 per Einschreiben und Rückantwort abgegeben. Dann noch mal schriftlich nachgefragt, etwa mitte Mai, wieder per Einschreiben und Rückantwort. Keine Antwort! Habe was gehört das in Duisburg sowas nicht bearbeitet wird, die Leute abgewimmelt werden. Muß wahrscheinlich Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirkregierung D´dorf stellten. Fraglich ob die sich was davon annehmen. Werde aber noch bis zum 20.6.2015 warten. Bei mir schwindet die Hoffnung an das Ding heranzukommen.

A: Das liegt ganz bei Ihnen! Entweder man besteht auf sein gutes Recht und setzt es auch durch, oder eben nicht. In Ihrer Gegend gibt es auch den einen oder anderen bei uns gelisteten Stammtisch. Nehmen Sie dort mal Kontakt auf, Vernetzung und gegenseitige Unterstützung - auch und insbesondere vor Ort - ist das A & O.


14.07.2015
Andreas
F: Hatte ich vergessen auf senden zu drücken.Wie Peinlich.Habe meine Esta Auskunft bekommen.Dort ist der Name und Zuname richtig geschrieben (Max Mustermann).Bei Erworben durch steht aber:Geburt im Inland,§4 Abs.3 Stag und nicht Rustag §4 Abs.1.Ist da was schief gelaufen oder eine neue Masche von denen?

A: Ob da was schief gelaufen oder es eine neue Masche ist, können wir Ihnen nicht sagen. Auffällig ist, daß sich die Falscheintragungen dort häufen. Mit der Eintragung ist uns aber niemand bekannt. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Ausländerbehörde auf und versuchen Sie das zu klären. Lassen Sie uns bitte den ESTA Eintrag unter register@gelberschein.net zukommen.


14.07.2015
Gülei
F: Habe vor mehr als 4 Monaten den Antrag gem RuStaG bei der Staatsangehörigkeitsbehörde im Standesamt meiner Stadt persönlich mit Zeuge abgegeben. Nachdem ich mehrfach angerufen und nachgefragt habe wann ich den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten werde hat mich die Sachbearbeiterin vertröstet und heute nachdem ich ihr schriftlich eine Dienstaufsichts-und Diskrimierungsbeschwerde mit 14 tägiger Frist angekündigt hatte geschrieben , dass noch Angaben fehlen würden. Keine Angabe welsche. Ich beabsichtige ihr schriftlich mitzuteilen ,dass ich meinem Antrag ohne konkrete Angaben was angeblich fehlen soll auf meiner bereits gesetzten Frist zur Ausstellung des Ausweises bestehen werde. Ist de. Noch etwas hinzuzufügen ?

A: Nein, alles super. Sie haben dem Antrag nichts hinzuzufügen. Sie sollten noch die Untätigkeitsklage in Ihrem Schreiben erwähnen.


14.07.2015
germania62
F: EStA Eintrag erworben durch ist leer

A: Dann einfach an die Ausländerbehörde wenden.


14.07.2015
richard
F: konnte mir leider den zaubersatz von rico nicht merken,wenn die in der "behörde" nicht spuren! ging etwa so : ich möchte eine anzeige mit strafvervolgung ...... machen. schreibt ihr mir das bitte für mich vielen dank im voraus

A: Zunächst einmal: Zaubersätze gibt es nicht! Es gibt allerdings vieles, was man tun kann, z.B Strafanzeige mit Strafantrag und Antrag auf Strafverfolgung u.a. wegen einer Personenstandsfälschung stellen.


14.07.2015
Elle
F: Ich habe den Gelben und den Esta. Die Abstammung ist korrekt eingetragen, mein Familienname ist jedoch in beiden Dokumenten mit Kapitalien geschrieben. Diverse Versuche das ändern zu lassen, scheiterten bisher. Ebenso eine Fachaufsichtsbeschwerde. Was wäre mien nächster Schritt? Strafanzeige? Oder ist das überhaupt noch wichtig wie der Familienname geschrieben ist? Ich bin langsam am Ende mit meinem Latein. P.S. Ich lebe in Hamburg, und alle Gelben werden hier so ausgestellt (Familienname in Kapitalien); es ist bekannt dass das in anderen Bundesländern anders ist. Ich bitte um Ratschlag, ob und was ich noch tun kann.... Lieben Dank!

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.


14.07.2015
Edith
F: Hallo Musste bei Abholung meines G.Sch. unterschreiben,dass ich keine weitere Staatsbürgerschaft besitze.Ist das ein Problem ?

A: Wir müssen gar nichts tun, was die Schergen gerne hätten. Am besten, Sie widerrufen diese Erklärung sofort schriftlich, da sie unter Zwang abgefordert wurde.


14.07.2015
Maja
F: Habe mein Staatsangehörigkeitsausweis nach RUsTAG1913 eingereicht aber einen nach Einbürgerung Artikel 116 Abs.1. bekommen also 1937. Habe widerspruch eingereicht, wurde abgelehnt und auf das Verwaltungsgericht hingewiesen dort zu klagen. Was soll ich machen? Kennen Sie jemanden aus Gelsenkirchen oder Umgebung der helfen kann ? Die Sachlage ist sehr verwirrend! Brauche profesionelle Hilfe!!! Danke!!!!!!!!!

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns!


14.07.2015
Stefan
F: Jetzt habe ich noch mal eine Aufenthalsbescheinigung nachgereicht. Man zeigte sich dort verwundert, war aber auch nicht bereit die Meldebescheinigung aus der Akte zu entfernen. Mehr kann ich nicht machen.

A: Genau.


14.07.2015
Stefan
F: So, ich war heute auf der Ausländerbehörde in Duisburg. Die Frau die ich dort ansprach, war zunächst wenig begeistert., wollte mir einen Termin für den 27.5.2015 verkaufen! Nachdem ich dann allerdings die Rückantwortkarte und sonst hartnäckig gezeigt hatte ging sie ins Nachbarzimmer wo noch andere Damen saßen. Nach 1-oder 2 minütiger Suche fand man meinen Antrag, der überhaupt nicht in Bearbeitung ist. Der hat dort seit dem 20.02.2015 herumgelegen und es wurde nichts gemacht. Dann fragte man mich ob ich die Staatsangehörigkeit Deutsch nachweisen wolle? Ich sagte, “Nein, die nach RuStag vom 22.7.1913.” Man wurde dann doch freundlicher und bot mir sogar an das ich mich beschweren könne, mein Sachbearbeiter ein Herr….. im Urlaub ist. Und ich könne sofort wieder kommen wenn dieser zurück ist. Seltsamerweise hat man nicht nach dem Personalausweis oder Reisepaß gefragt, wohl aber direkt vor Ort eine Meldebestätigung ausgedruckt und diese dem Antrag beigefügt. Hoffentlich habe ich mir das dadurch nicht versaubeutelt.

A: Unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie...


14.07.2015
Paul
F: VOLLAUSKUNFT Sie weigern sich beharrlich eine Vollauskunft herauszugeben. Man kann bestenfalls Einsicht nehmen. Der Sachbearbeiter im Ausländeramt hat mir diese Vollauskunft, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, ausgedruckt.

A: Wunderbar, wenn die Herrschaften merken, daß wir uns nicht mehr alles gefallen lassen, dann kann sich auch was drehen!


14.07.2015
friedrich
F: Bezüglich auf Antonias Frage kann ich nur bestätigen das das Program in Hessen einen Ausdruck zulässt. Mein Sachbearbeiter hat in Giesen (verantwortliche Person für die Software)angerufen, die sagte es sei nicht vorgesehen....gibt es eine Person in Hessen die trotzdem einen Vollauskunft bekommen hat?

A: Vielen Dank für die Info! Ja, die gibt es. Allerdings ist nicht genau zu verifizieren, wann ggf. eine Umstellung der Software stattgefunden hat. Aber es ist wie mit allem, die Herrschaften können nur durchziehen, was wir auch zulassen.


14.07.2015
Olli
F: Hallo, habe heute Post vom Landkreis bekommen, im Schreiben heißt es, der Eingang meines Schreibens von 28.03.2014 wurde bestätigt (in diesem Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung. Wieder behauptet der Herr, das RuStaG wäre nicht mehr anwendbar und schrieb „im Übrigen werde ich in dieser Angelegenheit keinen weiteren Schriftverkehr mit ihnen führen. Ich stelle anheim, weiter Schritte nach eigenem Ermessen zu prüfen“. Langsam bin ich Ratlos, soll ich eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde einreichen? Meinen Antrag habe ich im Januar eingereicht und habe nun schon den 4. Schriftwechsel mir dem Herren geführt.

A: Alleine für die Aussage, "das RuStAG wäre nicht mehr anwendbar" müßte er eine Fachaufsichtsbeschwerde bekommen. Aber sie wissen es nicht besser und leugnen so auch noch das GG. Bis zu 3 Monaten ist schon normal, manche haben auch bis zu 6 Monaten gewartet. Vielleicht sollten Sie es erstmal mit einer Untätigkeitsbeschwerde probieren und sich dann nach und nach steigern.


14.07.2015
Michi L.
F: Hallo, man will mir keine Festtellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung gemäß RuStaG 1913 ausstellen. Mein Antrag wurde "als erledigt "betrachtet". Der Bearbeiter meinte bei telefonischer Nachfrage, dass RuStG 1913 ist nicht mehr gültig sei. Da ich aus Versehen auch eine Kopie des Personalausweises und Reisepasses beigelegt habe überlege ich mir nun an dieser Stelle ALLE meine Unterlagen zurück zu verlangen und den ja auch korrekten Antrag erneut einzusenden, in der Hoffnung sie schicken mir auch die Kopie des Personalausweises und des Reisepasses mit zurück. Danach kann ich ja immer noch eine kostenflichtige Ablehnung erfragen und hätte dann evtl. keine Kopie des Persos und Reisepasses mehr in den Unterlagen. Ist das eine gute Idee?

A: Schade, allein schon aufgrund der eingesendeten Kopie des Personalausweises scheint der Zug wohl abgefahren zu sein. Viele verkennen nach wie vor die Situation, bzw, die tatsächlichen Verhältnisse: Die BRD ist eine alliierte Besatzerverwaltung, welche mehr und mehr zum Geschäftsmodell mutiert ist. Sie arbeitet nicht FÜR das deutsche Volk, sondern dagegen, das ist ihre Aufgabe! Aber versuchen Sie es trotzdem mal mit einem Schreiben, welches wir hier schon mehrfach in den Fragen & Antworten in solchen Fällen empfohlen haben.


14.07.2015
Olli
F: Hallo zusammen, zunächst möchte ich mich für eure tolle Arbeit bedanken. Ich erhielt vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Landkreis in dem es heißt: „Ich teile mit, dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 22.07.1913 ist nicht mehr anwendbar ist; dies gilt jetzt als Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458)“. An dieser Stelle des Bundesgesetzblattes heißt es [Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der Vertraulichen Geburt]. Wie soll ich denn nun darauf reagieren, ich forderte bereits beim letzten Schriftwechsel eine kostenpflichtige Ablehnung und setzte eine Frist von 2 Wochen. Damals ging es um eine Kopie des Personalausweises. Danke im voraus

A: Dann setzen Sie ein neues Schreiben mit Bezug auf das vorherige auf, verlängern die darin gesetzte Frist um abermals 2 Wochen und kündigen Sie im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde an.


14.07.2015
Sascha
F: Servus Leute !!! Ich möchte gerne wissen was die Vollauskunft ist? Da ich bei der Meldebehörde nur ein KomplettAuszug bekam wo nur drin steht wo ich schon überall gewohnt habe !! Vollauskunft kannte die Dame vom Wortlaut nicht. Schönes Wochenende euch allen

A: Schauen Sie in das Meldegesetz Ihres Bundeslandes. Dort steht aufgelistet, welche Daten im Melderegister gespeichert sind und daß Sie ein Recht auf diese Daten haben. Es ist, wie der Name schon sagt, eben eine Vollauskunft.


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