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Fragen und Antworten

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07.08.2015
fred
F: wie lange dauert es bis ich einen ausweis ausgestellt auf königreich bayern bekomme?

A: In die Zukunft können wir leider nicht sehen.


05.08.2015
maik
F: können die antrage geschickt werden

A: Ja per Einschreiben.


03.08.2015
GelberShine
F: Deutscher nach Rustag durch Einbürgerung 1972 möglich ? ehmaliger vertriebenen ?

A: nein maximal 1937


01.08.2015
Chris
F: Hallo, nach eigener Forschung in Bezug auf den Gelben Schein zur Feststellung des Geburstortes zur Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, bin ich darauf gestoßen dass mein Urgroßvater im Böhmischen, direkt angrenzend zu Königreich Sachsen, gelebt hatte. Leider gehörte dieses Dorf von 1850-1938 zum Kreis Tetschen. Was kommt dann für mich in Frage was zu tun ist?

A: Augen zu und durch! im schlimmsten Fall wird es die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Aber immer noch besser als Staatenlos.


01.08.2015
Petra
F: Wird ein Ahnenbrief (Ariernachweis aus dem 3. Reich) als Abstammungsnachweis anerkannt? Jede Eintragung hat den Stempel vom Polizeipräsidenten und ist unterschrieben. Oben steht drauf: Beglaubigungsfähige Ahnentafel für den Abstammungsnachweis. Ich besitze das Original.

A: Ja


31.07.2015
Hans
F: Erwerb Deutscher Staatsangehörigkeit durch Siebenbürgen stämmige möglich? schon erfahrungen gemacht?

A: Ja aber nicht im Gebietsstand 1913.
nein


31.07.2015
Peter
F: Habe eine Negativbescheinigung erhalten das Dokumente nicht mehr auffindbar sind - wie kann ich jetzt weiterverfahren?

A: Über die Kirche gehen.


29.07.2015
gabriele
F: deutsche Staatsangeh. erworben am durch im esta Reg. (Sachverh.) leer wird nicht eingetragen, sollen kann felder sein behoerde weigert sich , widerspruch muss man einlegen,Kreisrechtausschuss prüft nocheinmal , wie kann man weiter fortfahren um den Eintrag zu erreichen?

A: Über die Zeiträume innerhalb des § 33 StAG, falls das Geburtsdatum des Antragstellers innerhalb dieser liegt.


29.07.2015
AVATAR
F: Kann Mütterlicherseits bis 1898 meine D.Staatsangehörigkeit nachweisen .Bin jedoch ausserehelich 1974 geboren dazu kommt das mein Vater aus Tunesien stammt.Könnte das ein Problem werden ?

A: Nein bei Ihnen geht es 1x über die Mutter und dann über ihren Vater weiter.


29.07.2015
Ralf
F: Meine Großmutter väterlicherseits war verheiratet. Der Ehemann meiner Großmutter wurde im Krieg als vermisst gemeldet. In dieser Zeit zeugte sie ein Kind (mein Vater). Mein Vater wurde von jenem Mann anerkannt und er steht auch in der Geburtsurkunde. So gilt die Abstammung meines Vaters über die Mutter da sie nicht mit dem Vater verheiratet war. Benötige ich dann eine Heiratsurkunde obwohl diese Heirat für mich nicht relevant ist?

A: Nein der Weg geht über die Anerkennung weiter, also über den Erzeuger.


26.07.2015
Steve
F: Bekomme ich auch diesen gelben Schein mit EStA Eintrag mit Bezug auf RuStaG 1913 wenn meine Vorfahren also sprich Vater,Großvater und Urgroßvater aus dem Sudetenland stammen? Weil das gehörte ja zur damaligen Zeit nicht zum Deutschen Reich.Und wenn ja,auf welchen § vom RuStaG 1913 muß ich mich dann beziehen? Danke schon mal im Voraus für eure Antworten....Allerdings gehörte Sudetenland in der Zeit von 1815-1866 zum Deutschen Bund.

A: Unter den Voraussetzungen kommen Sie nicht in den Gebietsstand 1913 sondern nur in den Gebietsstand 1937.


26.07.2015
Gabi
F: Habe mehrere Kinder die alle von der Mutter abgeleitet werden.Kann ich da alles zusammen einreichen mit einer Geburtsurkunde oder muss ich jedes Kind extra einreichen?

A: Die Frage sollten Sie Ihrer "Behörde" stellen.


25.07.2015
Lina
F: Also ist die Abstammung meiner Vorfahren vor dem Stichtag 01.01.1914 dafür ausschlaggebend welche Staatsangehörigkeit ich hab? Oder versteh ich da jetzt was falsch?

A: Vollkommen richtig!


25.07.2015
Aribert Christ
F: Mein Großvater wurde vor 1913 in Schlesien geboren. Ich weiß aber weder den genauen Ort noch das genaue Datum. Kann man irgendwo einen Nachforschungsauftrag stellen? Ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 beantragen. Danke im voraus!

A: Ja die Info die Sie brauchen steht auf den Urkunden Ihres Opa.


24.07.2015
Enrico
F: Hallo, bekommt man eigentlich Probleme, wenn man mit seiner festgestellten Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 und seinem Staatsangehörigkeitsausweis im öffentl. Dienst oder bei der Stadt arbeitet oder es dort möchte? Z.b. Schule / KiGa? Ich möchte auch meine Staatsangehörigkeit beantragen und alles in die Wege leiten. Nur weiß ich nicht, wie es dann als Soz. Pädagoge dann weitergeht...

A: Hellseherische Fähigkeiten betreffs Ihres Arbeitsvertrags haben wir nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, wurden wir uns in Ihrer Situation nur die Urkunden besorgen. Oder über meinen neu Anfang nachdenken.


22.07.2015
espri
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort, und vor allem dafür, dass Sie sich so engagieren - Hochachtung!!! ich sehe im Grundsatz auch kein Problem als GmbH Geschäftsführer. An der Stelle spiele ich halt die entsprechende Rolle im System, unabhängig von meiner privaten Situation. Nur aus Interesse: Können Sie so ca. eine Zahl nennen, wieviel Menschen bereits den gelben Schein haben...? Es muss doch irgendwann eine "kritische Masse" erreicht werden?

A: Wenn Sie nicht auch gleich den Perso von sich werfen wollen, sollte das kein Problem sein. Für die Firma müssen Sie weiter mit der jur. Person agieren. Die laufende Zahl beim ESTA liegt bei ca. 3,91 Mio.


22.07.2015
Michael S.
F: Hab den Antrag F so ausgefüllt wie auf youtube beschrieben. Die haben mir gesagt der Antrag sei Falsch ausgefüllt und zwar der Punkt 1.5 und 1.11 da steht jetzt Preußen (ist auch auf dem damaligen Gebiet) ich soll jetzt nur Deutschland eintrage? Frage bekomme ich dann trotzdem noch den RuSTaG eintrag oder bekomme ich die Staatsangehörigkeit von 1934 ? vielen Dank

A: Sie stellen den Antrag und nicht der Bedienstete. Aus sowas muss automatisch die Frage kommen, wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Lesen Sie "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


22.07.2015
matze
F: Der Vorname und Familienname ist so geschrieben, Max Musterman. so steht es auch im pass drinn. mfg..

A: Wir können immer noch nicht hell sehen. Aber die Schreibweise ist schon mal in Ordnung.


22.07.2015
matze
F: Hallo,ist mein Gelber Schein nach (Ru)StaG oder nur die von 1934? Meine bedenken sind, das mein Opas Vater um 1900 geb. in Morgenthau (Deutsch Gabel) damals (Böhmen) Österreich-Ungarn und mein Opa 1925 auch in Morgenthau geboren ist,aber zu der Zeit Tschechoslowakei war. Wisst ihr da eventuell mehr? der ESTA Auszug lässt schon seid 4 Wochen auf sich warten. Danke im vorraus mfg...

A: Normalerweise nach 1937. Aber hell können wir auch nicht sehen. Warten Sie ab was im ESTA steht.


22.07.2015
matze
F: hi ich habe den gelben schein,aber warte noch auf den esta auszug.was mir bedenken macht ist das der vater meines opas in morgenthau ,stadt kunnersdorf (deutsch gabel) bis 1919 österreich-ungarn war.danach Tschechoslowakeid

A: Wenn die Vor- und Familiennamen Schreibung auf dem Gelben richtig ist, würde ich mich entspannt zurücklehnen.


22.07.2015
Andreas
F: HILFE...bin in der freien und Hansestadt Hamburg geboren....musss ich beim antrag Staatsangehörigkeitsausweiss in der spalte "geburtsstaat" preussen oder Hamburg angeben???

A: Freie und Hansestadt Hamburg
Prüfen Sie welche Stadtteile damals zu Hamburg gehörten. Nutzen Sie beim nächsten mal die Fragen und Antworten und nicht das Kontaktformular.


21.07.2015
Rainer XY ungelöst
F: Hallo, können sie bitte erklären: Im Antrag F, wird nach (meinem) dem WOHSITZSTAAT gefragt. Was muß dort stehen? Deutschland oder Preußen (Deutschland als Ganzes). Vielen Dank und Gruß. Ich habe verschiedene Versionen gesehen.

A: Beides ist möglich, vollkommen korrekt ist allerdings "Königreich Preußen".


21.07.2015
luisa
F: Im Antragsformular wird man aufgefordert, die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizulegen. Einen PA habe ich nicht, einen roten Reisepaß schon. Außerdem habe ich, da ich keinen Wohnsitz mehr in der BRD habe, sondern in CH lebe, einen CH-Ausländerausweis. Sollte ich stattdessen letzteren in Kopie beilegen?

A: BITTE KEINE KOPIEN VON AUSWEISEN ODER PÄSSEN ZULASSEN ODER GAR HINSCHICKEN! Also einfach ignorieren. Für Sie ist ja dann das BVA direkt zuständig und die wissen eigentlich auch was sie tun.


21.07.2015
Luisa
F: Mein Vater wurde 1906 (also vor 1914) geboren im Königreich Preußen. Das wäre also der einfachste Abstammungsnachweis für mich. In meiner Geburtsurkunde bin ich als "Mädchen" nur mit Vornamen aufgeführt. Ebenso vermerkt ist die Anerkennung der Vaterschaft durch meinen Vater. Die Anlage V fragt nach dessen Familienstand. Er war zum Zeitpunkt meiner Geburt zwar verheiratet, aber nicht mit meiner Mutter. Frage 1: Was kreuze ich also nun als dessen Familienstand an? Frage 2: Kann ich mich nun gar nicht auf die Abstammung von meinem Vater (geb. 1906 im KR Preußen) berufen? Muß ich stattdessen die Abstammung von meiner Mutter (ebenso KR Preußen) und vom Großvater mütterlicherseits (ebenso KR Preußen) darlegen?

A: Absolut eindeutig ist das so nicht zu beantworten. Die Fragen wann und wie (Adoption) er die Vaterschaft anerkannt hat und ob Sie seinen Familiennamen führen bzw. geführt haben. Ist dies nicht der Fall, dann leiten Sie über Ihre mütterliche Linie ab.


20.07.2015
alfred e.
F: habe wie empfohlen antrag auf gelben schein mit formular vordruck vom bundesverw.amt gestellt,wurde nach 4 mon. mit dem hinweis abgelehnt :dass,das antrags formular nur von ihrem haus zulässig ist und demzufolge aber nicht bis 1913 sondern nur bis 1938 abgeleitet wird !was kann ich tun um dennoch die ableitung gem. RuStAG Stand 1913 zu erlangen mfg.

A: Dies ist eine glatte Lüge! Bestehen Sie darauf, daß man Ihnen die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür in rechtsverbindlicher Schriftform mitteilt. Man kann auch z.B. eine Fachaufsbeschwerde ankündigen und sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte vorbehalten. Frist von ca. 2 Wochen zur Ausstellung des richtig abgeleiteten Staatsangehörigkeitsausweises nicht vergessen...


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