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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Lars
F: Darf auch ich der Behörde die kostenpflichtige Ablehnung anbieten? Die Behörde will eine Erklärung, die ich nicht unterzeichnen will.

A: Ja, Sie dürfen und sollen ihnen diese Tür öffnen.


14.07.2015
Micha
F: Danke, dass es Euch gibt. Ohne diese zeitnahe Hilfe, wäre es für viele sicher schwer zur Souveränität hindurchzugelangen. Meine Frage: Heute wollte ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis abholen. Man legte mir folgende Erklärung vor: Hiermit bestätige ich, ......., geb......, wahrheitsgemäß, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe. Hiermit versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass unvollständige und unrichtige Angaben im Falle einer arglistigen Täuschung zur Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises führen können. Die Stadt meinte, sie würden in der Regel keine Staatsangehörigkeitsausweise aushändigen, dies macht normalerweise die Ausländerbehörde des Landkreises selbst (Hmm warum dann meinen schon?). Nachdem ich mit dieser am Telefon gesprochen habe, meinte diese, die Erklärung wäre nach StAG § 30 in Verb. mit Verwaltungsvorschriften notwendig. Ohne die Erklärung kein Ausweis. Frage: Wie kann ich die Erklärung unterschreiben? Unter Zwang?? Kleine Anmerkung: i.A. heißt nicht im Auftrag sondern in Artvollmacht (bin selbst Kaufmann). Danke!

A: Wie in solchen Fällen vorzugehen ist haben wir inzwischen in einem entsprechenden Artikel unter der Rubrik AKTUELLES veröffentlicht.


14.07.2015
Micha
F: Wie kann ich mich, wenn es nicht anders geht bei der Abholung des gelben Scheins ausweisen? Das Schreiben vom Landratsamt möchte ich nicht, da darauf das Aktenzeichen steht. Führerschein würde ich ungern verwenden. Mit einer beglaubigten Geburtsurkunde?

A: Versuchen können Sie alles was Sie wollen. Manchmal kommen Sie allerdings nicht um den Reisepaß oder Personalausweis herum. Dies ist auch nicht schlimm, nur aus der Hand geben dürfen Sie ihn nicht und somit auch keine Kopie zulassen.


14.07.2015
Micha
F: Ist es eigentlich übliche Praxis, dass man zur Abholung des gelben Scheines einen persönlichen Termin vereinbaren soll? Oder zielt dies darauf ab, dass man einen nicht-öffentlichen Rahmen in doch eigentlich öffentlichen Geschäftszeiten schaffen will, um dort einigen Einfluss nehmen zu können bzw. damit die Gemeinde mir Ihre Meinung unverblümt mitteilen kann?

A: Man will einfach vorbereitet sein und ggf. einen Zeugen aus den eigenen Reihen dabei haben. Tauchen Sie einfach wie beschrieben ihrerseits mit einem Zeugen dort auf.


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: bezügl. Vollauskunft: Danke für die Antwort. Also: EStA ist bei allen Eintragungen i. O.. wurde 7 Tage später eingetragen. Für das Melderegister musste ich spitze Schuhe anziehen. 4 Wochen später war es noch nicht eingetragen. Weitere 4 Wochen später habe ich die Vollauskunft bekommen. Nur: Die scheinen in Hessen ein neues Format zu haben. Eine zweireihige Tabelle. Eine Seite "Feldkurzbezeichnung", die andere Seite "Feldinhalt". Interessanterweise arbeiten die mit einem Nachweisschlüssel. Dort steht "1. Nachweisschlüssel 1 n. DS-Meld deutsche STAG Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis". Ich kann gerne eine Kopie der betreffenden Seite per Email senden. Vielen Dank einstweilen

A: Das wäre nett. Am besten, Sie senden den Auszug direkt an unser REGISTER. Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis mit einreichen, dann werden Sie darüber hinaus in unsere Datenbank aufgenommen und sind somit automatisch Teil des sich bereits im Aufbau befindlichen und zur baldigen Freischaltung vorgesehenen Netzwerks von Bundesstaatsangehörigen.


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: Hallo zusammen, wer weiß, ob in der Vollauskunft aus Hessen auch die Rechtsgrundlage des Erwerbs drin steht? Der Nachweis als solcher, die eintragende Behörde und der StA-Ausweis und das Ausstellungsdatum sind darin vermerkt. Am Ende bin ich dadurch in Adolfs Reich gerutscht?! Einstweilen vielen Dank für eine Antwort. Preußische Grüße.

A: Hier sehen Sie, welche Angaben die VOLLAUSKUNFT enthalten sollte. Die Rechtsgrundlage des Erwerbs steht in Ihrem EStA-Auszug. Ist eines von beiden fehlerhaft, also nicht wie bei uns beschrieben, dann müssen Sie Ihre Staatsangehörikeitsbehörde zur Nachbesserung gemäß § 33 StAG auffordern. Ob man Sie allerdings - wodurch auch immer - in den falschen Gebietsstand "hineingetrickst" hat, ist so schwer zu beurteilen.


14.07.2015
Andreas
F: Vielleicht hilf das auch weiter,falls bei jemanden bei einer Behörde der Perso kopiert werden soll oder die Berechtigungsnummer.Der jenige kann sich auf das ausdrückliche Verbot des Bundesinnenministerium berufen.Dieses gilt schon seit einen Jahr.Hier nach zu lesen.https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/.Habe ich den Beamen unter die Nase gerieben worauf er auf einmal behauptete der wollte es gar nicht.Aber da sieht man erst wie wichtig es ist ein Zeuge da bei zu haben.Kann ich nur jeden Empfehlen.

A: Ja, deshalb haben wir diesen Artikel ja auch in unsere Rubrik AKTUELLES aufgenommen. Vielen Dank für die Rückmeldung, da unsere Besucher dadurch die Relevanz der hier zu Verfügung gestellten Informationen auch anhand solcher Fallbeispiele erkennen können.


14.07.2015
Enrico Sch.
F: Meine Zuständige Ausländerbehörde möchte nicht bis 1913 gehen sondern erkennt nur meine Eltern an und möchte Ihren eigenen Antrag verwenden und nicht den von der BVA! Was kann ich tun?

A: Oh, sie möchte nicht? Aber Sie wollen! Anträge werden so bearbeitet wie sie eingereicht werden. Schauen Sie sich hierzu bitte den Artikel unter AKTUELLES, "Wichtige Informationen zur Antragstellung!" an. Das sollte Ihre Frage beantworten.


14.07.2015
Chris
F: Ich habe Widerspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis nach Donald Deutschmann eingelegt.Nun 2 Wochen später teilt die Ausländerbehörde mir mit,dass das Widerspruchsverfahren in NRW aufgehoben wurde.Mir steht als Rechtsmittel das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht offen.Gibt es bereits ähnliche Berichte....?und wie wäre nun das weitere Vorgehen...?Klagen oder nicht....?

A: Ja wir haben schon mehr von der Abschaffung des Rechtsstaats in NRW gehört. Die Klage ist schon seit 1 ½ auf dem Weg. Bis heute noch keinen Termin. Also für Sie alles erledigt.


14.07.2015
Rico
F: Dürfen mir als Deutschen Staatangehörigen ,BRD Behörden Erzwingungshaft androhen und durchsetzen?

A: Nein, aber was sie dürfen und was sie tun sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe, insbesondere in einer Besatzungs- und Willkür-Diktatur.


14.07.2015
M. Christo
F: Mich fragte doch tatsächlich eine Person: "Sind sie Reichsbürger Herr Christo?" Antwort: "Wie kommen Sie denn da drauf?" Meine Frage an Euch: Wie geht man mit der "Verdächtigung" "Reichsbürger" am besten um? Rechtliche Schritte einleiten? Oder einfach gut kontern?

A: Einfach gut kontern... er ist der Reichsbürger... er ist Verfechter der Glaubhaftmachung einer Staatsangehörigkeit "deutsch" von 1934... wir sind Bundestaatsangehörige...
Je tiefer das Verständnis der Gesamtthematik, umso leichter fällt die Argumentation.


14.07.2015
Thomas M.
F: Ich habe die Anträge von ihrer Seite laut Empfehlung ausgefüllt und die Abstammung bis vor 1914 nachgewiesen. Der Antrag mit den beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister wurde per Post eingereicht. Danach rief mich der gute Mann von der Behörde an ich möchte doch bitte die Aufenthaltszeiten meines Großvaters und meinesVaters auflisten oder zur Vereinfachung von mir selbst eine Bescheinigung besorgen wo ich die letzten 12 Jahre verbracht habe plus original Geburtsurkunde. Meine Frage: Muß ich dies nachweisen? Können sie mir sagen wie ich weiter vorhehen soll damit ich nicht falsch eingetragen werde?

A: Es ist immer das gleiche sie versuchen es uns so schwer wie möglich zu machen. Verlangen Sie zunächst, daß man Ihnen die Forderungen rechtsverbindlich in Schriftform zukommen läßt! Wenn dies geschehen ist, dann machen Sie nur, was auch ausdrücklich dort drin steht, es sei denn, es wird eine Kopie des Persos verlangt. Teilen Sie denen z.B. dann mit (falls es verlangt wird), daß die Aufenthaltszeiten des Vaters und Großvaters nicht zu ermitteln sind. Ihre können Sie ihm aufschreiben. Allerdings alle und nicht nur die der letzten 12 Jahre (riecht schon wieder nach Ersitzung). Die originale Geburtsurkunde geben Sie nicht aus der Hand, die können Sie bei Abholung vorzeigen. Vereinfachung ist auch nicht drin, die sollen endlich anfangen ihre Arbeit zu machen. Schreiben Sie dem Sachbearbeiter Ihre Aufenthaltszeiten auf und teilen ihm mit, daß die Aufenthaltszeiten Ihres Vaters und Großvaters nicht mehr zu ermitteln sind.


14.07.2015
Daniela
F: Wie sieht die Vollauskunft aus? Da ich eine anforderte, die mir jedoch nur eine Melderegister-Auskunft zukommen lassen, brauche ich mal ein Bild einer Vollauskunft, um zu zeigen, wie diese auszusehen hat.

A: Schauen Sie doch erst einmal, ob auf dem Ausdruck den Sie bekommen haben das Wesentliche drauf steht (siehe Video-Link). Wenn ja, dann ist doch alles in Ordnung. Falls nicht, dann liegt das nicht daran, daß die Herrschaften nicht wissen wie sowas aussieht sondern daran, daß sie Anweisung haben diese Daten einfach nicht rauszugeben. Gehen Sie in dem Falle einfach selbst hin und bestehen Sie auf Ihr Recht auf Auskunft über SÄMTLICHE gespeicherten Daten, auch und insbesondere über Entscheidungen die Staatsangehörigkeit Ihre Person betreffend, entsprechend des Meldegesetztes (Auskunftspflicht).

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Alexis
F: Wenn bei dem EWM in der „Vollauskunft” „Staatsangehörigkeit: deutsch” steht, gibt es die Möglichkeit, das noch ändern zu lassen? Falls ja, wie?

A: Das ist nicht der Punkt, natürlich ist es falsch, aber sie machen es halt... Sie können es gerne versuchen, das sollten wir alle vielleicht sogar vermehrt tun - und zwar in vielen Bereichen, nicht nur in Bezug auf die Vollauskunft. Der "Druck von unten", daß die Gesetze eingehalten werden muß steigen, wenn sich langsam mal was ändern soll... Um zu erkennen worauf es bzgl. der Vollauskunft hauptsächlich ankommt, schauen Sie sich bitte noch mal die folgende Video-Passage an:

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Michi2
F: Ich habe meinen Antrag korrekt abgeleitet bis vor 1914 eingereicht. Unwissentlich aber mit Personalausweis-Kopie. Jetzt kommt das Antwortschreiben, das ich unterschreiben muss. Sonst sei eine Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises nicht möglich. Folgendes soll ich unterschreiben: Ich erkläre hiermit, dass ich Vorname NACHNAME, geb. 22.01.1984 in Augsburg bisher keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben habe. Die jetzige deutsche Staatsangehörigkeit habe ich durch Geburt (Abstammung) erworben. - Wie soll ich vorgehen? Das Schreiben kommt zum zweiten mal. Beim ersten mal habe ich geantwortet, dass meine Person nur die Bayerische Staatsangehörigkeit nach RuStag 1913 hat und ich nie wissentlich eine andere beantragt oder angenommen habe. Außerdem schreiben sie, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von meinem Vater erworben habe, weil ihm 1978 ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde. Aber das will ich ja auch nicht. Hab ja korrekt abgeleitet und weis auch nicht ob mein Vater damals korekt abgeleitet wurde. Schon mal danke für Vorschläge

A: Verlangen Sie die Rechtsgrundlage dafür und sagen Sie, daß Sie den Antrag so nicht gestellt haben. Machen Sie das am besten persönlich zwecks Abholung und nehmen Sie sich eienen Zeugen mit. Wenn man sich weiter quer stellt, holen Sie ein vorbereitetes Protokoll raus und halten dies schriftlich fest. Hilft das auch nicht, dann kündigen Sie die Einreichung einer Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde an. Als letztes Mittel verlangen Sie in dem Fall dann die sofortige Erteilung der kostenpflichtigen Ablehnung. Sollte man Ihnen diese tatsächlich erteilen wollen, was nahezu unmöglich ist, dann nehmen Sie sie bitte an! Das wäre ein riesiger Sargnagel, mit dem wir die Verwaltung fast schon endgültig an die Wand nageln könnten. Wenn die sich auf beides nicht einlassen wollen, dann gehen Sie einfach. Nach einer Woche gehen Sie dann nochmal hin, ziehen das gleiche durch und wenn es nicht klappt, dann dann korrigieren Sie ggf. die Schreibweise und Bezeichnung Ihres Familiennamens und ggf. Ihrer Vornamen und unterschreiben Sie unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, unter Zwang und im Auftrag.


14.07.2015
TOM
F: Habe heute die Gesamtauskunft von der Gemeinde bekommen da steht unter Staatsangehörigkeit immer noch `deutsch`. Das kann doch nicht richtig sein

A: Richtig ist dies natürlich nicht, aber sie machen es trotzdem! Schauen Sie sich bitte nochmal folgende Passage aus dem Video an, dort wird deutlich worauf es ankommt:

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Erich-Karl
F: was kann ich machen werde von einem BRD-Verwaltungsamt MOD massiv schikaniert unabhängiger RA

A: Bitte schildern Sie uns Ihren Fall über unser Kontaktformular.


14.07.2015
claus
F: In dem Buch „Wenn das die Deutschen wüssten…“ von Daniel Prinz steht auf der Seite 82 Steht bezüglich Vollauskunft folgendes: „Dort müsste dann, wenn Sie z.B. preußischer Abstammung sind, folgendes vermerkt sein: Deutscher (Preuße) gem. § 1,3,4.1 RuStAG i.d.f. 1913 EStA Register-Nr. xyz“ Meine Frage hierzu lautet, auf welche gesetzliche Grundlage dieser Eintrag genauso erfolgen soll. Vor allem eindeutige Verweis auf den Preußen springt mir ins Auge.

A: Ja, müßte es, zumindest so oder so ähnlich, sie machen es aber nicht. Die Herrschaften stellen leider geltendes "BRD- Besatzerrecht" über das gültige deutsche und Völkerrecht. Das ist Teil der allgegenwärtigen Willkür. Wir können nur Schritt für Schritt versuchen auf geeigneten Wegen unsere Rechte wieder in Anspruch zu nehmen und sollten dies auch tun. Hier ist jeder Einzelne inkl. seiner Kreativität gefragt!


14.07.2015
Karin
F: Mein Geburtsstandesamt lehnt die Annahme meiner Willenserklärung ab "mangels einer gesetzlichen Grundlage". Was mache ich nun?

A: Wenn man die Willenserklärung selbst dort abgeben will, dann kann das hin und wieder vorkommen. Sie wehren sich halt mit Händen und Füßen. Die Willenserklärung ist die Anzeige einer Personenstandsveränderung und gehört zu den originären Aufgaben eines STANDESamtes. Eine Ablehnung bedarf also eher der Nennung einer gesetzlichen Grundlage, nicht umgekehrt. Der allerbeste Weg wäre die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Dies ist aber relativ teuer (ca. knapp 20,00 EUR) und viele weigern sich inzwischen auch, dies zu tun. Der zweitbeste Weg wäre die Zustellung per Übergabe-Einschreiben mit Rückschein. Sollten Ihnen die Unterlagen dann trotzdem wieder zurückgeschickt werden, dann haben Sie immerhin Ihre Pflicht erfüllt und alles ist in Ordnung.


14.07.2015
Frieda
F: Hallo, kann ich mich auch mit Personalausweis beim Bürger Service Büro ausweisen um meine Identität beglaubigen zu lassen? Ich habe keinen Führerschein. Oder könnte dadurch der ESta-Registereintrag nachteilig verändert werden? Ich danke euch sehr.

A: Eine Vorlage ist grundsätzlich möglich, nur eine Kopie darf nicht erstellt werden.


14.07.2015
Harry
F: Ich habe Post vom Ordnungsamt bekommen das ich meinen Staatsangehörigkeitsausweiß abholen kann. Der Bescheid ist fehlerhaft und es wurde nach StAG abgeleitet und nicht nach Abstammung. Weiterhin bekomme ich den Ausweis erst, nachdem meine Widerspruchsfrist von 4 Wochen abgelaufen ist. Ist ein Widerspruch dann überhaupt noch sinnvoll? Denn 1. würde ich den Ausweis dann nicht erhalten und 2. Anerkenne ich dann ja die deutsche Staatsangehörigkeit, was ja falsch wäre.

A: Erkundigen Sie sich schriftlich nach den Rechtsgrundlagen für sämtliche in jenem Schreiben genannten Restriktionen und Forderungen.
Über die Ableitung nach StAG und den Widerspruch müssen Sie sich keine Gedanken machen. Erstens glauben die Mitarbeiter der unteren Etagen zumeist wirklich nach StAG abzuleiten, weil sie eben nicht aufgeklärt werden und zweitens diente der Widerspruch immer nur dazu denen anzuzeigen, daß man weiß was gespielt wird. Er ist wichtig, aber die angeblichen Fristen sind dabei unerheblich.


14.07.2015
Herbert Schwarz
F: Hallo , ich besitze inzwischen den "GelbenSchein" , die Beamtin der Ausländerbehörde weigert sich jedoch , die Daten Nach "Oben" und nach "Unten" zu melden , deshalb habe ich weder in der Vollauskunft noch beim BVA einen Eintrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit , gibt es gesetzliche Mittel , mit denen ich diese verbohrte Dame dazu "zwingen" kann , diese Informationen an die jeweiligen Stellen zu melden ? (Land Thüringen)

A: Sie ist gemäß § 33 StAG dazu verpflichtet! Sollte Sie dies nicht tun, reichen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde bei ihrem Vorgesetzten ein.


14.07.2015
Alois
F: Guten Morgen, ich hatte dem BVA den Antrag über EStA-Selbstauskunft, allerdings ohne amtl. Stempel oder Beglaubigung, nebst Kopie meines Stag-Ausweises und Kopie meiner Geburtsurkunde zugesendet. Heute kam die Verweigerung von Peter Peterlini. Unter anderem steht in der Ablehnung:" der geforderte Identitätsnachweis dient dem Schutz der im Register gespeicherten persönlichen Daten vor Anforderung und Kenntnisnahme durch Unbefugte. Als Identitätsnachweis sind Personalausweis oder Reisepass besonders geeignet(§ 1 Abs.1 Personalausweisgesetz; § 1 Abs. 1 Passausweisgesetz). Die Vorlage einer Ausweis- bzw. Passkopie ist jedermann ohne bes. Aufwand möglich und damit auch verhältnismäßig. Die Registerbehörde bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das pflichtgemäße Ermessen wird seitens der Registerbehörde in der Ihnen zur Kenntnis gegebenen Form ausgeübt. Ohne den geforderten Identitätsnachweis werde ich Ihren Antrag nicht bearbeiten. Von diesem Schriftwechsel wird hier kein Vorgang angelegt. Meine Frage ist jetzt: Was hätte ich sonst für Möglichkeiten, oder soll ich mir von dem Bürger Service(Stadtamt) eine Beglaubigung holen? Wäre das kontraproduktiv in Bezug zu meinen EStA-Registereintrag?

A: Leider ist das Verfahren noch neu für uns. Wir testen grade selber einen Weg zu finden. Um die Beglaubigung werden wir aber nicht drum rum kommen. Man sollte sich aber mit dem Führerschein oder einem anderen Dokument beim Bürger Service ausweisen.


14.07.2015
Otfried
F: Betrifft den Text von „Rhythmus“ unter „Behördenwillkür 1. Beitrag“ Handelt es sich um gehäufte Vorkommnisse, das man unterschreiben soll keinen Widerspruch einzulegen, oder 4 Wochen später den Ausweis abholen soll? In welchen Bundesland vorgekommen?

A: Es kommt vor, ist aber (noch) nicht die Regel. Erfahrungsgemäß sind die süd-westlichen Bundesländer durchschnittlich sturer als andere. Aber es kommt immer auf die einzelnen Mitarbeiter selbst an oder eben wieviel Druck auf diese ausgeübt wird.


14.07.2015
Klaus Gießen
F: Gibt es Hinweise, ob das „Einbürgerungsamt“ nach §2 PAuswG zu den (Zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden) zählt? Wenn dem so wäre, hätten „die“ doch ein Recht auf unseren Ausweis und können bei nicht Vorlage, eben unseren Antrag liegen lassen, bis wir alt und grau sind…

A: Fragen Sie die Herrschaften doch einfach mal, ob es sich bei ihnen um eine zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörde handelt und man möge die ggf. vorhandene gesetzliche Grundlage hierfür benennen. Einfach so liegen lassen können sie es nicht, manchmal wird mit einer kostenpflichtigen Ablehnung gedroht, aber diese hat unseres Wissens nach noch niemand erhalten, das sie dadurch quasi die Staatenlosigkeit des Betroffenen bescheinigen würden.


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