F: Moin, wie schlage ich mich am Besten mit dem Zensus durch? Was muss ich da am besten machen? Danke schonmal im Voraus.
F: Moin moin
Mir ist nicht klar wie der gelbe Schein (RuStAG 1913) in Verbindung zur preussischen Verfassung von 1850 steht. Könnt Ihr mir hier weiterhelfen oder einen "link" hierzu empfehlen?
A: EGBGB Art. 5 Abs. 1, 2. Satz in Verbindung mit EGBGB Art. 50.
F: Bei uns auf dem Rathaus bekommt man Beglaubigte Abschriften für 12 €. Gebührenfrei für amtliche Zwecke, Rentenzwecke oder Nachlassgericht. Kann ich da einfach für amtliche Zwecke angeben, ohne dass ich näher erläutern muss für welche amtliche Zwecke? Oder fällt dieser Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht unter amtliche Zwecke?
Da unsere fünf Kinder ja erwachsen sind und jeder in einem anderen Kreis oder Bundesland wohnt, benötigt da jeder für seinen Antrag beglaubigte Abschriften der Vorfahren (hier Vater und Opa), das wären dann 5 x 5 plus die jeweils eigenen Geburtsurkunden usw.? Oder sollen sie besser warten, bis der Vater den Gelben Schein und die ESTA-Auskunft hat und sich dann auf diese Staatsangehörigkeit berufen. Viele Fragen. Im voraus vielen Dank für ihre Antwort.
A: Ja natürlich sind das Amtliche Zecke. Ob Sie das machen können, können wir Ihnen nicht beantworten. Das liegt nur an Ihnen.
F: Hallo, mein Mann und ich selbst können unsere Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1) ganz klar ableiten. Unterlagen von Vater und Opa haben wir alle beisammen. Kann es Probleme bereiten, dass wir selbst ca. 7 1/2 Jahre in Australien gelebt haben, seit 1990 jedoch wieder hier in der Heimat sind? Unsere ältesten 2 Kinder sind dort geboren.
A: Nein, dafür gibt es keinen Grund.
F: Heute erhielt ich folgenden Brieftext:
Die Gebühr für die Erstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 3 StAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgebührenordnung (StAGebV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1991 (BGBI. I S. 1915) 25,-€.
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt erhebt gem. § 3a Nr. 2 (STAGebV) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBI. I S. 821) in der jeweils geltendes Fassung bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags in der Regel 75% der für die Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises maßgeblichen Gebühr.
Gem. § 16 VwKostG kann eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.
Ist das mit den Paragraphen so alles korrekt? Soll ich bei der Überweisung erneut darauf hinweisen, dass ich nach RuStAG beantragt habe? Danke :-)
A: Nein, Sie sollen nicht aufs RuStAG hinweisen. Sie sollten auch nicht bei Antragstellung drauf hinweisen. Das RuStAG ergibt sich automatisch durch die Prüfungsroutine der „Behörden“. Die Paragraphen sehen korrekt aus. Die Prüfung bleib Ihnen aber.
F: Hallo,
unterliegt man -im Besitz des Gelben Scheins- weiterhin der Pflichtversicherung Krankenkasse ?
MfG + Dank
A: Es ist die jur. Person Name die der Pflichtversicherung unterliegt. Nutzen Sie deren Person nicht fällt auch die Pflichtversicherung.
F: Es giebt vom BVA neue Antragsformulare, kann man eure aus dem Downloadbereich dann noch benutzen?
A: Ja natürlich. Ein Antrag unterliegt keinen Form Zwang. Sie könnten den Antrag auch handschriftlich stellen.
F: Noch eine Frage zu meiner Frage unter Sonstiges vom 04.06.2022. Ich beabsichtige die Patientenverfügung mit Generalvollmacht zu unterschreiben mit: Max adF (aus der Familie) Mustermann. Oder sollte besser eine andere Form gewählt werden? Beste Grüße aus OWL
A: Aber diese Frage ist doch schon am 04.06 beantwortet! Wenn Sie die nat. Person nach DIN ISO 5007 für die Patientenverfügung benutzen, sollten Sie auch so unterschreiben.
F: Hallo liebe Landsleute,
bei der Erstellung einer Patientenverfügung mit Generalvollmacht beabsichtige ich meine natürliche Person, festgestellt nach RuStAG § 4.1, einzusetzen. Etwa so, im Briefkopf:
mustermann, max, natürliche Person gemäß §1 des staatlichen BGB, EStA-Register-Nr.: XXXXXXX / Bundesverwaltungsamt
Zweck ist, damit mögliche Einflüsse von Seiten der BRiD einzudämmen. Wie würdet Ihr das formal angehen, wenn Ihr so etwas umsetzen würdet? Vielen Dank.
A: Ich würde die Schreibweise aus der DIN ISO 5007 verwenden. Also Mustermann, Max und dazu die Lagerabteilung(PLZ) in rechteckigen Klammern. So viele Informationen ist nicht nötig.
F: In der Familie einer Bekannten wurde ein "Großauftrag" für den GS gemacht. Nun stellt sich heraus, dass das Papier eines Scheins scheinbar dünner ist, im Wasserzeichen nicht wie bei mir, mehrere Adler und die Schrift "Sicherheitspapier" zusehen ist. Gerade der Schein, der von der Mutter ableitet tanzt aus der Reihe. Gibt es Unterschiede?
A: Das Sicherheitspapier der Bundesdruckerei ändert sich schon mal! Da sollte man nicht so viel rein interpretieren. Die Änderung ist nicht die erste über die Jahre.
F: Wie steht ihr zum Thema internationale Geburtsurkunde: Habe mehrfach gehört, diese ohne Hinweis auf das Geschlecht, die Religion und ohne die Vornamen und Familiennamen der Eltern zu bestellen. Dann ist klar, dass es sich um eine Personen-Urkunde handelt. Ist das sinnvoll und falls ja, weswegen?
A: Auf der internationalen Geburtsurkunde steht der Name! Damit sollte sich die Sinnhaftigkeit ergeben haben. Der GS ist eine Personenstandsurkunde. Die Suche nach ? ist Beschäftigungstherapie.
F: Aha, verstehe erneut. Was ist dann aber mit einem Ausländer oder Doppelstaatler? Bewegt sich der dann auch im Rechtskreis der BRiD? Ein Niederländer oder Türke ist doch eine natürliche Person eines echten Staates.
A: Ein Ausländer der in die Okkupationsverwaltung eingebürgert wird, wird in den Rechtskreis der Okkupationsverwaltung eingebürgert. Er bekommt einen Personalausweis. Ausländer die diese Republik des Bundes besuchen haben hier kein gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn Sie nach Holland fahren, gilt für Sie ja auch die Gesetzgebung dort. Ihre Annahme das der Niederländer oder Türke eine nat. Person eines echten Staates ist, ist eher unwahrscheinlich. Von den echten Staaten gibt es nicht so viele auf der Welt.
F: Das dachte ich mir, dass das sehr zweifelhaft ist mit diesem Blauen Pass! Vielen Dank für die Info! Ich will nach Österreich, Schweiz und Italien reisen. Mein Perso und Roter Reiepass sind abgelaufen. Was ist jetzt sinnvoll zu beantragen?
A: Am Sinnvollsten ist der Normale Reisepass. Der grüne ist schwer zu beantragen und ist nur ein Jahr geltend! Aber das bleibt Ihre Endscheidung.
F: Ich habe den Gelben Schein bekommen und musste nur eine Empfangsbestätigung unterschreiben :-) Jetzt werde ich den "Antrag auf Auskunft aus dem Register Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) stellen. Dafür brauchte ich einen Termin in unserem Rathaus, wo ich anscheinend der erste Fall mit dieser Thematik bin. Bei dem Antrag wird vom Bürgermeister persönlich überwacht, wie ich diesen Antrag unterschreibe, der wird dann versiegelt an das Bundesverwaltungsamt nach Köln geschickt. Sehr geheimnisvoll das Ganze!
Ich brauche jetzt aber auch einen Pass, mit dem ich ins Ausland reisen Kann.
Welcher ist der Richtige? Was brauche ich dafür? Auf der Seite "Reichsdruckerei.de) wird ein Blauer Pass angeboten... Ich dachte der Grüne Reisepass wäre der Richtige. Wie formuliere ich den Antrag richtig?
A: Der Reisepass von einem selbst ernannten Reichskanzler mit seinem Gelddruckmaschine Reichsdruckerei wird Ihnen das Reisen nicht ermöglichen. Es kann Sie sogar in richtige Schwierigkeiten bringen. Ansonsten ist es der jur. Person vollkommen egal welches Dokument Sie zum Reisen nutzen. Eher geht es beim Reisen nach dem Ziel. Da kann es für den grünen Pass schon zu Einschränkungen kommen.
F: Das verstehe ich, aber: mit Reisepaß und StAG-GS weise ich doch meine natürliche Person nach und diese Person kann sich doch dann auf das EGBGB beziehen.
A: Ja und im welchem Rechtskreis befindet sich dann die nat. Person? Im Rechtskreis der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik. Also nichts gekonnt.
F: Rainer Oberüber erklärt doch das EGBGB und die Paragraphen 5 und 6. Dort steht: "Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, ihren Aufenthalt hat." Außerdem: "Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, ihren Aufenthalt hat." Was heißt das für diejenigen Deutschen, die nicht vor 1914 ableiten können oder Mischlinge sind und deswegen nicht ableiten können? Den gewöhnlichen Aufenthalt haben wir alle hier doch in dem Staat in dem wir leben - und die BRD ist das ja nicht, da kein Staat. Somit könnte sich doch jeder hier Wohnende, zumindest aber die StaGler und staatenlosen Deutschen ohne GS, darauf berufen, und die gültigen Gesetze einfordern, die für unmmittelbare Reichsangehörige gelten. Denn sie halten sich ja im DKR auf.
A: Die Okkupationsverwaltung Bundesrepublik kennt nur eine geltende Gesetzgebung. Diese wird mit Waffengewalt geltend gemacht. Dazu nutzt die Verwaltung die unmittelbare Reichsangehörige(Kolonieangehörigkeit) als Staatsangehörigkeit. Sie sieht sich selber als Kolonie. Sie kommen also um den Nachweis nicht drumherum. Sie nutzen ja auch eine von denen herausgegebene Person Kaufmann. Vielleicht ist das Thema Mensch und Personen wichtig?
F: Ich habe immer gedacht, dass die volladat etwas anderes sei als die Erweiterte und alle bisherigen Wohnorte umfasse - und nach BMG 10 müsste sie doch kostenlos sein.
A: Ja ist sie! Die Vollauskunft umfasst alle gespeicherten Daten! Wenn alle Daten enthalten sind, dann nennen sie das bei Ihnen Erweiterte Meldeauskunft. Der §9 des BMG zur Kostenfreiheit ist weggefallen. Prüfen Sie ob alle Daten enthalten sind!
F: Ihr versteht falsch: sie druckte mir draufhin die Erweiterte aus und sagte, mehr habe sie nicht. Das ist doch dann nicht die volladat.
A: Eine Bescheinigung erfüllt einen Zweck! Das ist bei Ihnen nicht gegeben. Wenn alle Daten drin sind, ist es doch aber das, was Sie wollen.
F: Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Das heißt jetzt, ich zahle die Gebühr von 51€uro, und hole die "Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis" beim hießigen Standesamt ab? Lege also keinen Widerspruch ein, weil nicht RuStaG?
A: RuStAG ist es sowieso, wenn Sie den Antrag nach Ausfüllhilfe und den nötigen Urkunden angehängt haben. Die Prüfung beginnt nur immer im StAG. Da es geltende Gesetzgebung der Okkupationsverwaltung ist. Wenn er zur Abholung bereit ist, dann los.
F: Brauche ich für den Staatsangehörigkeitsausweis biometrische Passbilder?
A: Nein, der Staatsangehörigkeitsausweis hat kein Lichtbild!
F: Mein Personalausweis und mein Reisepass (BRD) sind abgelaufen. Das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist noch nicht abgeschlossen. Wenn ich jetzt beide erneut beantrage, ist das schädlich? Was soll ich tun?
A: Nein, wenn Sie die Dokumente benötigen. dann neu beantragen!
F: Hallo, ich habe endlich meine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Landratsamt bekommen. ALLERDINGS: Gem. § 30 Abs. 1 des StAG !!! Ich habe danach die zuständige Sachbearbeiterin angerufen. Diese hat nach Rücksprache mit einer Kollegin mitgeteilt, dass es von der Bundesdruckerei NUR diese Art von Schreiben gäbe :-(
Gemäß § 38 Abs. 3 StAG bekäme ich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Was kann ich tun, wie beantragt, die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG zu bekommen?
Ich habe noch 3 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
A: Natürlich beginnt die Republik des Bundes mit der Prüfung im StAG! Das ist vollkommen normal. Also das ESTA abfragen und Schreibweise des Familienname und Rufname überprüfen.
F: Hallo zusammen...wie geht man mit dem Brief vom sogenannten statistischen Amt /Zensus um....habt Ihr hier einen Tipp ? Beste Grüße und weiter so...
F: Wie seht ihr die Tatsache, dass man für den Reisepass den Fingerabdruck abgeben muss? Ungefährlich oder ein Übel, das man in Kauf nehmen muss?
A: Wenn Sie reisen wollen, werden Sie wohl nicht drum rum kommen. Keine Arme keine Kekse!
F: Hallo, noch eine weitere Frage zu einem Zwangsbetreuungsverfahren: Wie tritt man am besten gegenüber dem sogenannten "Gericht" auf, bzw. in welcher Konstellation steht hier dann die jP zur nP, wenn man sich auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB beruft ? Als nP deren Inhaber die jP zugeordnet ist oder sollte man das vielleicht anders formulieren ? Ist ansonsten bei unvermeidbaren persönlichen Gesprächen auch "Ich bin..., EStA-RNr. ..." anwendbar und von der anderen Seite zu akzeptieren, da "JAng" ja die Tendenz zur "Verlächerlichung" haben ?