F: Hallo zusammen, da die Feststellung ans BVA von Frankreich aus gemacht worden ist und hier auch der franz. WOhnsitz angegeben wurde, ich aber nun wieder in der BRD meinen Wohnsitz habe, sollte die Meldebecheinigung bezügl. des neuen Wohnsitzes zum Pamphlete geheftet werden, oder eher nicht ( ist ja die Jur. Person angemeldet worden, auch wenn in der Meldebescheinigung Familienname steht und ich damals mit i.A. unterschrieben habe.danke vorab. beste Grüße
A: Warum wollen Sie die Personen mischen?
F: Hallo zusammen,bei einer mögichen Währungsreform wären ca. 80/90% der Rente weg.
gilt dies auch für Bundesstaatsangehörige, wenn man der Rentenversicherung vorher mitgeteilt hat, wer man ist ( allerdings hat man mir wegen fehlender Mitwirkung keinen GS ausgestellt; die Abstammungsurkungen / Festellungsantag / Schreiben vom BVA etc. ist als Pamphlete natürlich als sog. Ausweis zusammengestellt. Dies wurde auch der Rentenversicherung persönlich vor Ort gezeigt und auch dort, jedenfalls teilweise kopiert und der Erhalt bestätigt.könnt Ihr mir hierzu was sagen? Lieben Dank voraus.. weiterhein alles Gute
A: Wenn das Geldsystem dessen „Geld“ Sie nutzen zusammenbricht, wird auch Sie das betreffen.
F: Na, dann bin ich zum Glück ja GS Trägerin nach RuStAG und kann auf die HLKO samt Giftmittel verweisen, oder? Nur zum Verständnis: Als bloßer StAGler aber wäre ich aufgeschmissen, richtig?
F: Lässt sich die derzeitige Teil-Impfpflicht mit Verweis auf die Menschenrechte oder mit Verweis auf die gültigen Gesetze abwehren? Als Inhaberin und Betreiberin einer Praxis bin ich doch juristische Person und an die AGBs der Verwaltung gebunden.
A: Menschenrechte für Personen ist ein bisschen Grenzwertig. Ansonsten gilt für GS Träger das EGBGB Art. 5 Abs. 1 2. Satz. Aber das hängt von Ihrer Durchsetzungskraft ab.
F: Hallo. Ein Deutscher nur nach StAG bleibt doch streng genommen staatenlos, da die BRD nur die verwaltungstechnische Staatsangehörigkeit feststellen aber keine vergeben kann, richtig?
A: Nein, nach StAG wird die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit, Kolonieangehörigkeit) festgestellt. Die BRvD sieht sich selbst als Kolonie des Deutschen Reichs.
F: Hallo,
Und zwar habe ich die Frage wenn ich als „Bauer“ (Landwirt/ Forstwirt ) Zuschüsse (subventionen bekomme. Bekomme ich diese auch noch wenn ich deutsche Staatsbürgerschaft habe und somit den BRD aberkenne ? Mit freundlichen Grüßen
A: Wo sie eine deutsche Staatsbürgerschaft herbekommen wollen, ist uns nicht bekannt! Aber wenn Sie diese nachweisen würden, ändert das an den Subventionen überhaupt nichts. Das betrifft auch die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit) oder die Bundesstaatenangehörigkeit(mittelbare Reichsangehörigkeit).
F: Ist der grüne Reisepass im Inland nach einem Jahr nach ABlauf noch gültig, wenn ich den GS apostilliert habe und eine Meldebescheinigung besitze und alle drei vorzeigen kann?
A: Gültig ist in der Bundesrepublik überhaupt nichts. Alles ist nur geltend! Sie werden ja erleben ob Sie den Pass noch verwenden können. Eine Kopie vom GS im Reisepass könnte Sie weiter bringen.
F: Verstehe. Dank. Wird das in der Praxis wirklich berücksichtigt, wo man wählen kann zwischen Perso oder Reisepaß (und damit der Person) zur Ausweisung, wie bei einer Eheschließung oder einer Bankkonto Eröffnung? Falls ja: Welche spürbare (im Leben) oder lesbare Auswirkung (auf den Dokumenten) hat das, woran man das erkennen kann? Oder gehen das Standesamt und die Bank, als Beispiele, schlicht darüber hinweg?
A: Wir haben eine Internetseite auf der alle Informationen vorhanden sind! Eine persönliche Betreuung ist uns nicht möglich. Besonders da an Ihrer Fragestellung festzustellen ist, dass eine Verstoffwechselung des geschriebenen nicht statt findet. Das ständige Frage und Antwort Spiel scheint also nicht der richtige Weg zu sein.
F: Danke. Ist diese außerdem eine Täuschung des AZR? Dort wird geschrieben, dass jede natürliche Person das Recht auf die Selbstauskunft hat. Die BRiD kennt doch nur jur Personen.
A: Dan sollten Sie erkannt haben, das jur. Personen(vermutete) nicht registriert sind. Ausländer sind vermutete natürliche Personen. Das AZR kennt aber auch mobile Firmen(HGB §17) und verwaltet sie unter der Begrifflichkeit Natürliche Person. Mit Täuschung hat das wenig zu tun.
F: Wechselt ein StAGler mit Reisepaß und Meldebescheinigung, sobald er keinen gültigen Perso mehr besitzt, in den Wohnsitz oder verbleibt er in der Wohnhaft?
A: Bitte die Personen auseinander halten. Dem GS Träger ist eine Person in Wohnhaft und eine Person in Wohnsitz zugeordnet. Welche er in welcher Situation nutzt ist seine Endscheidung.
F: Hallo, ist es wahr, dass von jedem Deutschen ohne GS im Ausländerzentralregister (AZR) Daten gesammelt werden, weil er als Ausländer betrachtet wird? Die kostenpflichtige Selbstauskunft müsste dann ja Daten ausspucken, bevor man den GS in Händen hält.
A: NEIN, der vermutete Deutsche ist der einzige Ausländer in der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik der nicht im Ausländerzentralregister (AZR) registriert ist.
F: zur Frage von xyz...und Ihre Antwort zur Wohnhaft. Ich habe mir den Ausweis von meiner Frau angesehen, hier steht nichts von "wohnhaft", sehr wohl aber die Anschrift, wenn das die Wohnhaft sein soll.
A: Werfen Sie mal einen Blick in die geltende Gesetzgebung der Okkupationsverwaltung dazu.
F: Aber das BGB definiert doch im ersten Abschnitt die Natürliche Person als den Menschen, der von Geburt an die Rechtsfähigkeit besitzt. Somit meint juristisch gesprochen der Begriff Mensch doch stets die natürliche Person und nicht das Lebewesen an sich, den Mann oder das Weib.
A: Im staatlichen BGB wird unter der Region natürliche Person als erstes dem Menschen die natürliche Person zugeordnet. Da der Mensch sonst außerhalb des Gesetzes stehen würde. VOR dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
F: Verstehe ich hier eine perfide Sache richtig? Mensch ist doch die natürliche Person, in jeder Art von Gesetzestext, also auch im GG der BRiD. Gilt damit der Artikel, dass die Würde des Menschen unantastbar sei nur für jeden mit einer nachweisbaren Staatsangehörigkeit, also Ausländer und Deutsche mit GS nach StAG und RuStAG?
A: Ein Mensch ist nie eine Fiktion Person. Dem Menschen können Personen zugeordnet sein. Ein Mensch hat keine Eigenschaften einer Person. Ist damit also nicht rechtsfähig. Die Erwähnung im GG ist reine Täuschung. Als erstes gibt es für den Begriff Würde keine jur. Definition und die Okkupationsverwaltung kennt keine Menschen. Sie kennt nur jur. Personen. Für GS Träger RuStAG ist die Okkupationsverwaltung nur Verwalter und kein Gesetzgeber.
F: Ja, aber nochmal: daraus ergibt sich doch die Frage, warum, wie ihr schreibt, "immer ein Reisepaß dem Personalausweis vorzuziehen (ist)!" Warum ist er vorzuziehen?
A: Das ist doch beantwortet! Der Eintrag der Wohnhaft fehlt im RP. Deutlicher kann man doch schon nicht mehr werden!
F: Und warum schreibt ihr dann unter Erprobtes dieses, wenn es unwichtig sei? "Als Bundesstaatsangehöriger ist es kein Problem einen Personalausweis oder Reisepaß zu besitzen, allerdings ist dabei immer ein Reisepaß dem Personalausweis vorzuziehen!"
Bitte um eine Erklärung.
A: Das widerspricht doch meiner Aussage nicht! Dem Reisepass fehlt die Eintragung der Wohnhaft. Es bleibt aber immer die jur. Person.
F: Hallo.
Könnt ihr mir bitt schlüssig erklären, warum es besser ist, einen Reisepass zu besitzen, als einen Personalausweis? Beide bedienen doch eine juristische Person. Worin besteht somit der praktische Vorteil des Reisepasses, zum Beispiel bei einer Hochzeit am Standesamt oder der Eröffnung eines Bankkontos, wenn man sich ausweisen muss?
Danke im Voraus.
A: Nein, das können wir nicht schlüssig erklären! Denn Sie haben ja richtig erkannt, dass es die jur. Person ist. Dabei ist es uninteressant, ob die eine Person ein paar Gramm mehr hat.
F: Hallo Leutchen,
sagt mal, was ist denn mit Volker los? Ich sehe gerade sein Video https://www.youtube.com/watch?v=2ThpPDoh2dA.
Ich mochte ihn so gerne hören,....ist er jetzt auf der dunklen Seite der Macht gewechselt?
A: Ironie scheint nicht Ihre stärke zu sein oder…
F: Ich werde demnächst meinen Antrag für den Gelbenschein abgeben, da ich alle Unterlagen hjetzt habe. Meine Frage ist, werde ich weiterhin meine Rente bekommenund bin ich weiterhin Sozialversichert...( Krankenversicherung) usw Da ich ja in der BRD gearbeitwet habe und nach dem Antrag dann Deutscher bin, läuft dann alles wie gehabt so weiter?
A: Alles bleibt wie es ist!
F: Nochmal ich. Falls ich RuStAGlerin mit Ausweis bin und einen Ausländer oder Staatenlosen (Bewohner ohne GS) oder StAGler heirate, dann verliere ich doch meine RuStAG-Angehörigkeit und alle damit verbundenen Rechte. Mir bliebe dann hierzulande nur StAG als neue Option. Was wäre aber mit unserem Kind, falls ich für dieses den RuStAG-Schein vor der Heirat oder Anerkennung der Vaterschaft besorgt hätte?
A: Andere Probleme haben Sie nicht? Schlaflosigkeit kann man behandeln. Das ist mir zu viel hätte und falls!
F: Bin verwirrt. Die Leute von ewigerbund.org sagen Nein zum Gelben Schein und raten sogar ab. Ihr sagt ja. Was soll man nun glauben, als eigentlich RuStAG-Deutscher?
A: Mit Glauben kommen Sie da nicht weiter. Für Glaubensfragen ist der Glöckner der Glockendisco zuständig. Ihnen wird also nur Wissen weiterhelfen. Als erstes stellt sich die Frage warum sie davon abraten. Wahrscheinlich erklärt sich dann schon diese Handlung.
F: Hören Sie: Ich will Sie nicht nerven, sondern lernen. Wir kämpfen für die gleiche Sache. Manchmal kann man lesen, soviel man will, doch es bleiben Fragen und ein Mensch und Profi beantwortet die besser. Darum bitte zwei konkrete Fragen noch: Soll ein Mischling somit die ausländische Staatsangehörigkeit und den StAGler-Schein beantragen oder nur die echte, ausländische (das interessiert bestimmt auch den JosefS wegen dieser Frau, die nun Ausländerin ist)? Damit verbunden: Mein türkischer Kumpel steht zwar über mir GS-losem Handelsrechtler und über dem StAGler, wie Sie sagen, aber kann er nicht abgeschoben werden?
A: Es ist nett das Sie lernen wollen. Aber ich bin kein Privatlehrer. Aber Sie können zum Stundensatz gerne ein Angebot hinterlassen. Dazu fehlt uns auch die personale Kraft mit jedem lernwilligen in die persönliche Betreuung über zu gehen. Der GS ist der Weg aus der Betreuung hin zur Eigenverantwortung und eigene Souveränität. Wenn wir also für die gleiche Sache kämpfen, obwohl eher nur die selbe Sache gemeint sein kann, sollen Sie Ihrer Aufgabe nachkommen. Für die Beantwortung der Fragen fehlen Ihnen die Grundlagen und das würde automatisch zu neuen Fragen führen. Also eine nicht endende Geschichte.
F: Kann man sich kaum ausdenken, den Irrsinn. Es braucht dringend mehr RuStAGler, um das für alle zu beenden. Demnach wäre ich besser dran, als jetzt oder sogar als StAGler, falls ich über meine Eltern, oder einen Elternteil, eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragen könnte und die Staatsbürgerschaft der BRD dadurch aufgäbe?
Außerdem zu den Kumpels: Besteht zwischen dem Türken und dem Holländer eigentlich ein rechtlicher Unterschied, abgesehen von der Unionsbürgerschaft für den Holländer?
A: Die Bundesrepublik hat keine Staatsbürgerschaft, man nennt das Staatsangehörigkeit! Und die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit. Sie nutzt die unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Bei den Kumpels besteht kein rechtlicher Unterschied. Es macht aber keinen Sinn Ihnen hier den Inhalt der Seite Häppchenweise mundgerecht zu präsentieren. Mit etwas Eigenverantwortung und Zeit finden Sie alles auf der Seite.
F: Hammer! Weil meine Kumpels aus Holland und der Türkei mit ihren Angehörigkeiten als natürliche Person zählen, der StAGler nicht? Aber auf BGB und so haben die dann doch keinen Zugriff als Ausländer - oder können die den StAG zusätzlich haben und sind damit doppelt gesichert?
A: Für Ihre Kumpels gilt die geltende Gesetzgebung der Staatssimulation Bundesrepublik wenn die sich im verwalteten Gebiet aufhalten. Die StAGler sind entrechtete(capitis deminutio) Kolonieangehörige. Ihre Schreibweise auf dem GS ist MUSTERMANN MAX. Für die ohne alles, bleibt nur Handelsrecht übrig. Die nutzen eine von der Verwaltung kreierte Person(jur. Person Kaufmann nach HGB §17) für ihre Rechtsgeschäfte und haben nie gelernt damit umzugehen.
F: Hier nochmal Josef: Stimmt es, was der Ewige Bund schreibt, dass eine Frau, die einen Ausländer heiratet (BRD-Einbürgerung hin oder her) sich nicht mehr über ihre Vorfahren auf RuStAG berufen kann, weil sie nun als Ausländerin gilt?
A: RuStAG § 17 Abs. 6. eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.